Aus steuerlicher Sicht kann es für kleine und mittlere Immobilieninvestoren rentabel sein, die Liegenschaften in einer Gesellschaft zu halten. Wir erklären warum.
Wer Immobilien besitzt, hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen: Entweder im Direktbesitz als Privat- oder Geschäftsvermögen oder als indirekter Besitz über eine Immobiliengesellschaft.
In diesem Fall ist die Rechtsform meistens eine Kapitalunternehmung (AG oder GmbH). Denkbar sind auch andere Formen, beispielsweise eine einfache Gesellschaft oder eine Genossenschaft. Die Wahl der Rechtsform hängt nicht nur von steuerlichen, sondern auch von rechtlichen Überlegungen ab.
Ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoller, Liegenschaften im Direktbesitz oder über eine juristische Person (Immobiliengesellschaft) zu halten? Um diese Frage zu beantworten, braucht es neben einer rechtlichen auch eine umfassende Steueranalyse. Die wichtigsten steuerlichen Unterschiede betreffen folgende Punkte:
Eine Liegenschaft kann jederzeit aus dem Direktbesitz in eine Immobiliengesellschaft überführt werden. Neben den steuerlichen Folgen sind auch betriebswirtschaftliche und rechtliche Faktoren zu berücksichtigen, etwa die Grösse des Immobilienportefeuilles, der Anlage- und Investitionshorizont oder die Haftung.
Bei der Überführung fallen sogenannte Transaktionskosten (z. B. Grundbuch- und Notariatsgebühren) und Steuern (Grundstückgewinn- und/oder Handänderungssteuer) an. Diese variieren je nach Kanton. Wer ausrechnen will, ob sich die Überführung lohnt, stellt eine Vergleichsrechnung an: Wie viele Jahre dauert es, bis Transaktionskosten und Steuern dank der künftigen Steuerersparnis ausgeglichen sind?
Im Regelfall macht eine Gesellschaft erst ab mehreren Liegenschaften Sinn – das hängt aber immer auch vom Lebenszyklus der Immobilie und der Besitzdauer ab. Auch der Ort der Immobilie sowie der Wohnsitz der Aktionäre sind entscheidend. Als Faustregel gilt: Selbstgenutzte Liegenschaften werden mit Vorteil im Privatvermögen gehalten. Wer noch keine Liegenschaft besitzt und plant, mehrere zu kaufen, sollte sich von Anfang an gut überlegen, welche Halteform aus steuerlicher Sicht passend ist. Oftmals lohnen sich Immobiliengesellschaften für den Aufbau eines Immobilienportefeuilles.
In jedem Fall muss die Situation individuell und in einer Gesamtbetrachtung – Stichwort Nachlassplanung – analysiert werden. Unsere Expertinnen und Experten für Steuern beraten Sie gerne.