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Das Umwandlungsgesetz und die Eignerstrategie des Kantons Luzern bilden die zentralen externen Vorgaben für die LUKB. Sie bestimmen den Zweck der LUKB und die Rolle des Kantons Luzern. Interne Grundlagen zur Umsetzung dieser Vorgaben sind die Statuten sowie das Organisations- und Geschäftsreglement.
Das Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) bildet die gesetzliche Grundlage der LUKB. Es gilt seit dem 1. Januar 2001, als die LUKB vom Grossen Rat des Kantons Luzern von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.
Im Umwandlungsgesetz ist unter anderem festgehalten, dass die LUKB als gewinnorientierte Universalbank zu betrieben ist, welche die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Luzern zu berücksichtigen hat.
Weitere zentrale Elemente des Umwandlungsgesetzes ist die Vorgabe, dass der Kanton Luzern mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals und der Aktienstimmen an der LUKB zu halten hat.
Die Public Corporate Governance des Kantons Luzern sieht vor, dass der Regierungsrat für seine Beteiligungen eine Eignerstrategie entwickelt.
Mit der Eignerstrategie konkretisiert der Kanton seine im Gesetz vorgesehene Funktion als Mehrheitsaktionär. Dabei berücksichtigt er die unternehmerischen Freiheiten der LUKB und schafft optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Die Eignerstrategie zeigt die Erwartungen des Kantons als Hauptaktionär gegenüber dem Stammhaus und dem Konzern LUKB auf.
Mit der Veröffentlichung der wesentlichen Elemente der Eignerstrategie fördert der Kanton Luzern die Transparenz gegenüber dem Kantonsrat, der Luzerner Bevölkerung, dem Kapitalmarkt und den Organen der LUKB.
Guthaben bei der LUKB sind durch die Einlagensicherung gesichert. Die Einlagensicherung ist Teil des Schweizer Einlegerschutzsystems, das in erster Linie verhindern soll, dass eine Bank Konkurs geht. Die Einlagensicherung kommt im Konkursfall zum Tragen und schützt Kundenguthaben bis 100'000 Franken vor dem Verlust. Die Einlagensicherung ist gesetzlich geregelt und wird durch esisuisse, eine Selbstregulierungsorganisation der Banken in der Schweiz umgesetzt.
Über die Einlagensicherung hinaus verfügt die LUKB verfügt über eine Staatsgarantie des Kantons Luzern. Dieser haftet für alle Verbindlichkeiten der LUKB, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Dies umfasst beispielsweise Einlagen auf Privat- und Sparkonten sowie für Festgeldanlagen bei der LUKB, aber auch Verbindlichkeiten der LUKB aus Kassenobligationen.