Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)-Intro

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Informationen zum Anlegerschutz und Bedingungen für Finanzdienstleister

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)-Text

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen. FIDLEG wird gestaffelt während einer Übergangsfrist von zwei Jahren eingeführt, wobei bestimmte Pflichten für die Banken bereits heute gelten. Die Luzerner Kantonalbank wird ihre Anlage-Kundinnen und -Kunden rechtzeitig über die Umsetzung dieser neuen Vorgaben orientieren.

Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zusammengestellt:

Luzerner Kantonalbank AG und ihre Aufsichtsbehörde

Die Luzerner Kantonalbank AG untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.

Kontaktinformationen Luzerner Kantonalbank AG
Luzerner Kantonalbank AG
Pilatusstrasse 12
6003 Luzern
+41 (0)844 822 811

Mehr Details: Luzerner Kantonalbank Kontakt & Support

Kontaktinformationen FINMA
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31 327 91 00

Mehr Details: FINMA Kontakt

Kundenklassifizierung

Das FIDLEG unterteilt Kunden von Finanzdienstleistern in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Diese Einteilung stellt den unterschiedlichen regulatorischen Schutz sicher. Sie beruht bei natürlichen Personen auf den finanziellen Verhältnissen bzw. dem Wissensstand, der Erfahrung und der Finanzexpertise. Bei juristischen Personen gilt die, gesetzlich definierte Unternehmensgrösse oder professionelle Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittelgrosse Unternehmen werden grundsätzlich als Privatkunden klassifiziert, grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle Kunden. Sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, werden Sie als Privatkunde eingestuft, womit Sie den umfassendsten Kundenschutz geniessen.

Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Wechsel Ihrer Klassifizierung stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Institutionelle Kunden finden nachfolgend das Antragsformular für einen Wechsel der Kundenklassifikation.

Opting-in-Formular Deutsch
Opting-in-Formular Englisch

Mehr Informationen zu den verschiedenen Kundenklassifizierungen finden Sie hier.

Begriffserklärung:

FIDLEG: Finanzdienstleistungsgesetz
FINIG: Finanzinstitutsgesetz
KAG: Kollektivanlagengesetz
VAG: Versicherungsaufsichtsgesetz

Informationen zum Schweizer Bankenombudsman

Wir sind erst dann zufrieden, wenn Sie es sind. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater in Verbindung. Gemeinsam werden wir eine Lösung für Ihr Anliegen finden können.

Feedback und Beschwerde 

Wenn wir keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Er ist die zuständige Ombudsstelle für die Luzerner Kantonalbank AG und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.

Der Ombudsman wird in der Regel erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde die Bank schriftlich mit der Reklamation konfrontiert hat und die Bank die Möglichkeit hatte, Stellung zu beziehen.

Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich

Internetseite Bankenombudsman

Nur für Depotkundinnen und -kunden

Risikoinformationen
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Risiken vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung kennen und verstehen.

Unter Handelsgeschäfte finden Sie allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen sowie zu den Merkmalen und Risiken von Finanzinstrumenten. Machen Sie sich mit diesen Informationen vor Vertragsabschluss vertraut und wenden Sie sich mit Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Risikobroschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» an. Sie erhalten auf Wunsch eine physische Ausgabe der Broschüre bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in jeder Geschäftsstelle.

Produktinformationen

Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) zur Verfügung gestellt werden. Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.

Die einzelnen BIBs sowie vergleichbare Informationsblätter finden Sie – sofern vom Hersteller bereitgestellt – auf unserer Internetseite. 

Basisinformationsblätter

Best Execution Informationen

Die «Ausführungsgrundsätze» informieren über die von der Luzerner Kantonalbank AG getroffenen Vorkehrungen, welche zur Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses («Best Execution»)  bei der Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten angewendet werden.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)-Downloads

Unterlagen zum Herunterladen