Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollsysteme und Vergütungen
Sämtliche Verwaltungsräte der LUKB sind nicht-exekutive Mitglieder. Sie haben in den drei der aktuellen Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren weder der Geschäftsleitung noch der Geschäftsleitung einer Gruppengesellschaft angehört. Kein Verwaltungsratsmitglied hat mit der LUKB eine wesentliche Geschäftsbeziehung mit auftragsrechtlichem Charakter.
Die maximale Anzahl der weiteren Mandate der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt gemäss Artikel 18 Absatz 2 der LUKB-Statuten:
Als Mandate gelten Mandate in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten ebenfalls als ein Mandat.
Gemäss Artikel 17 der LUKB-Statuten besteht der Verwaltungsrat aus sieben bis neun Mitgliedern. Diese Mitglieder werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, wobei ein Jahr den Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung zur nächsten umfasst. Mehr Informationen zur Wahl und zur Amtsdauer finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht im Teil Corporate Governance.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates einer als Aktiengesellschaft organisierten Schweizer Bank sind im Schweizerischen Obligationenrecht, im Bankengesetz sowie im FINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken» geregelt. Dabei ist die Geschäftsführung zwingend vom Verwaltungsrat an Dritte zu delegieren, und der Verwaltungsrat einer Bank hat sich mit der Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle zu befassen.
Der Verwaltungsrat der LUKB ist für die Geschäftsstrategie verantwortlich. Er legt die strategischen, organisatorischen und finanzplanerischen Grundsätze fest und genehmigt das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement (Risikopolitik). Der Verwaltungsrat ernennt und beaufsichtigt unter anderem die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Ausserdem bereitet er die Generalversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Es bestehen dazu ein Organisations- und Geschäftsreglement sowie eine Kompetenzordnung.
Gemäss LUKB-Statuten können Ausschüsse des Verwaltungsrates gebildet werden. Derzeit bestehen ein Personal- und Vergütungsausschuss, ein Prüfungs- und Finanzausschuss sowie ein Risiko- und Strategieausschuss. Pro Ausschuss besteht je ein separates Reglement.
Die Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat bei dessen unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben gemäss Artikel 716a des Schweizerischen Obligationenrechts. Sie üben ihre Aufgaben für den ganzen Konzern LUKB aus. Mehr Informationen zu den Aufgaben der Ausschüsse finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht im Teil Corporate Governance.
Personal- und Vergütungsausschuss | Prüfungs- und Finanzausschuss | Risiko- und Strategieausschuss |
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Die Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse ist im Geschäftsbericht im Teil Corporate Governance ausführlich beschrieben.
Das Organisations- und Geschäftsreglement legt die Organisation der Organe, deren Verantwortungs- und Kompetenzrahmen sowie die Grundsätze der Geschäftstätigkeit als Bank fest. Im Weiteren bestehen eine detaillierte Kompetenzordnung für Konzern und Stammhaus sowie ein separates Reglement für die Geschäftsleitung. Die Kompetenz zur operativen Geschäftsführung ist gemäss den Vorgaben des Bankengesetzes für Konzern und Stammhaus LUKB an die Geschäftsleitung delegiert.
Der Verwaltungsrat lässt sich anhand der implementierten Systeme und Prozesse periodisch über relevante Tatsachen, Ereignisse und Entwicklungen informieren. Ebenso wird der Verwaltungsrat in seiner Tätigkeit von der unabhängigen Revision und von der externen Prüfgesellschaft unterstützt.
Im Geschäftsbericht im Teil Corporate Governance sind die interne Steuerung sowie die Kontrolle der Bank detailliert beschrieben.
Die Prüfgesellschaft erstellt den umfassenden Bericht der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (gemäss OR Artikel 728b Absatz 1) sowie den Bericht über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Der umfassende Bericht umfasst das Geschäftsjahr und wird an den Verwaltungsrat adressiert. Der Bericht über die Aufsichtsprüfung umfasst das Kalenderjahr und wird an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit Kopie an den Verwaltungsrat adressiert. Beide Berichte werden im Prüfungs- und Finanzausschuss des Verwaltungsrates im Beisein der Prüfgesellschaft behandelt.
Die Vergütungen an den Verwaltungsrat sind im vom Verwaltungsrat am 18. Mai 2021 verabschiedeten Vergütungsreglement geregelt. Die Höhe der Vergütung ist auf das Umfeld der kotierten mittleren und grösseren Kantonal- und Regionalbanken abgestimmt.
Eine Vergütungsperiode (Amtsperiode) dauert von einer Generalversammlung bis zur nächsten.
Der Verwaltungsratspräsident erhält eine Pauschalvergütung, die aufgrund der Funktion höher ausfällt als die Grundpauschalen der übrigen VR-Mitglieder. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine einheitliche Grundpauschale als Basisvergütung und eine Funktionspauschale, abhängig von individuellen Zusatzaufgaben. Diese Beträge werden grundsätzlich unabhängig vom Geschäftsergebnis festgelegt. Eine variable Vergütung wird nicht entrichtet.
Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem des Verwaltungsrates finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht im Teil Vergütungsbericht.