Der Verwaltungsrat der LUKB stützt sich bei diesem Entscheid auf die gesetzlichen Grundlagen (Art. 8 des Covid-19-Gesetzes in Verbindung mit Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3). Die Aktionärinnen und Aktionäre werden – analog zu den Vorjahren 2020 und 2021 – aufgefordert, ihr Stimm- und Wahlrecht via Instruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wahrzunehmen. Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Abstimmungsunterlagen Mitte März 2022 per Post zugestellt.