Das revidierte Gleichstellungsgesetz (GlG), das am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, verpflichtet Aktiengesellschaften mit 100 und mehr Mitarbeitenden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, überprüfen zu lassen und die Resultate intern und extern zu publizieren. Die LUKB überprüft die Lohngleichheit jährlich auf freiwilliger Basis.
Die LUKB hat bereits im Jahr 2014 begonnen, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern jährlich systematisch zu überprüfen. Wie seit Beginn der Überprüfung liegt die unerklärte geschlechtsspezifische Lohndifferenz auch im aktuellen Jahr unter der Toleranzgrenze von maximal 5%.
Die Lohngleichheit bei der LUKB ist gemäss Beat Bieri, Leiter Personalcontrolling, eine direkte Folge des Salärsystems, das die LUKB Mitte der 90er Jahre in Betrieb genommen hat: «In diesem System spielt das Geschlecht explizit keine Rolle. Mit der jährlichen Analyse der Löhne nach der Salärrunde überprüfen wir, dass das System in der Praxis korrekt umgesetzt wird. Mit dem aktuellen Resultat bestätigen wir auch die 'We Pay Fair'-Zertifizierung des Kompetenzzentrums für Diversity & Inclusion (CCDI) der Universität St. Gallen (HSG) aus dem letzten Jahr. Wir werden die freiwillige jährliche Überprüfung und Publikation auch in Zukunft weiterführen.»