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Internationaler Standard für den gegenseitigen Austausch von Informationen über Finanzkonten, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.
Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt es sich um einen internationalen Meldestandard, der festlegt, wie die Steuerbehörden von teilnehmenden Staaten untereinander Informationen zu ausländischen Bankkonten und Depots von Steuerpflichtigen des jeweils anderen Partnerstaates austauschen.
Der AIA-Standard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und herausgegeben. Die Schweiz hat sich zur Umsetzung des AIA-Standard in Steuerfragen verpflichtet. Der AIA-Standard wurde durch das per 1. Januar 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) umgesetzt.
Bereits haben sich mehr als hundert Länder zur Umsetzung dieses Standards verpflichtet, darunter auch die Schweiz. Als Schweizer Finanzinstitut ist die LUKB verpflichtet, bei all ihren Kundinnen und Kunden das aktuell gültige Steuerdomizil festzustellen. Ferner ist die LUKB verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) jährlich Informationen zu den Konten von Kundinnen und Kunden mit ausländischem Steuerdomizil zu melden. Voraussetzung für eine Meldung ist ein AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und dem betroffenen Partnerstaat.
Seit der Einführung des AIA in der Schweiz am 1. Januar 2017 werden alle Kundinnen und Kunden bei einer Neueröffnung einer Geschäftsbeziehung oder bei einer Änderung der Gegebenheiten (z.B. bei einem länderübergreifenden Domizilwechsel) aufgefordert, ihr Steuerdomizil gegenüber der LUKB zu bestätigen. Die Bekanntgabe des Steuerdomizils erfolgt mittels einer vom Kunden auszufüllenden Selbstauskunft.
Vom AIA sind Kundinnen und Kunden betroffen, deren Steuerdomizil in einem Staat liegt, mit dem die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat. Kundinnen und Kunden mit Steuerdomizil Schweiz müssen möglicherweise ihr Schweizer Steuerdomizil gegenüber der LUKB mittels Selbstauskunft bestätigen, sind vom AIA jedoch nicht betroffen.
Die Liste der Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, wird vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) geführt und laufend aktualisiert.
Im Fall einer Meldung werden den Steuerbehörden des Landes, in dem die Kundin oder Kunde sein Steuerdomizil hat, folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Weiterführende Informationen zum AIA finden Sie auf folgenden Webseiten:
Staatsekretariats für internationale Finanzfragen (SIF)
Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)