Foreign Account Tax Compliance Act. Das US-Gesetz zur Identifikation von in den USA steuerpflichtigen Personen.
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US-amerikanisches Gesetz, dass zum Ziel hat, weltweit alle in den USA steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen (sogenannte US-Personen) zu identifizieren.
Mit FATCA sollen alle US-Personen, die ein Konto direkt oder indirekt als wirtschaftlich Berechtigte bei einem ausländischen Finanzinstitut halten, zur Erfüllung ihrer US-Steuerpflichten angehalten werden. Die FATCA-Bestimmungen sind seit dem 1. Juli 2014 in Kraft.
Zur Umsetzung von FATCA hat die Schweiz mit den USA das FATCA-Abkommen abgeschlossen und damit die Vorschriften von FATCA ins nationale, schweizerische Recht übernommen. Schweizer Finanzinstitute, darunter auch die LUKB, sind gestützt auf das FATCA-Abkommen verpflichtet, FATCA umzusetzen. Zu den Pflichten gehören, alle US-Personen zu identifizieren, zu dokumentieren und der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) periodisch zu rapportieren.
Direkt von FATCA betroffen sind Kundinnen und Kunden, die ein Konto oder ein Depot besitzen und als US-Person gelten:
Kundinnen und Kunden, die als US-Person identifiziert wurden, werden angefragt, der LUKB die Zustimmung zur Meldung der spezifischen Kontodaten an die US-Steuerbehörden (IRS) zu erteilen. Zusätzlich muss das IRS-Formular W-9 unterzeichnet werden.
Die LUKB ist verpflichtet, Kundinnen und Kunden, die sich weigern, den FATCA-Status bekannt zu geben respektive keine Zustimmung für die Übermittlung der Daten an die US-Steuerbehörden erteilen, als sogenannte «nicht kooperierende Kunden» zu behandeln. Die LUKB muss Informationen zu «nicht kooperierenden Kunden» in aggregierter Form den US-Steuerbehörden periodisch melden. Die Daten der betroffenen Kundinnen und Kunden werden nicht offengelegt. Auf der Basis der aggregierten Meldung kann die US-Steuerbehörde schliesslich mittels eines Amtshilfegesuchs die Übermittlung von spezifischen Kontodaten von «nicht kooperierenden Kunden» verlangen.
Die LUKB trennt sich von «nicht kooperierenden Kundinnen und Kunden».
Grundsätzlich werden die nachfolgenden Informationen über US-Personen (natürliche- und juristische Personen) sowie über Unternehmen, die von einer oder mehreren US-Person(en) beherrscht werden, an die US-Steuerbehörde gemeldet: