Lastschriftverfahren (LSV) für Unternehmen

Das Lastschriftverfahren eignet sich sowohl für Zahlungspflichtige wie auch für Zahlungsempfänger bei der Automatisierung von wiederkehrenden Zahlungen.

LSV für Zahlungspflichtige

Das Lastschriftverfahren LSV+/BDD eignet sich für wiederkehrende Rechnungen. Beim LSV+ haben Sie ein 30-tägiges Widerspruchsrecht, falls Ihnen zu viel belastet worden sein sollte.
 


Konditionen für Zahlungspflichtige

Einrichtung von LSV+/BDD Kostenlos
Dienstleistungspreise Gemäss der gültigen Dienstleistungspreise für Gewerbe und Firmenkunden

Voraussetzungen

  • Geschäftskonto bei der LUKB.
  • Belastungsermächtigung des Rechnungsstellers.
  • Die Zahlung wird nur bei genügender Kontodeckung ausgeführt.

Neues Lastschriftverfahren ab Juni 2025

Die SIX BBS AG, als Betreiberin der LSV-Infrastruktur, hat angekündigt, das Lastschriftverfahren (LSV) zum 30. September 2028 einzustellen.

Als neue Lösung wurde das vollständig digitalisierte Lastschriftverfahren «eBill Direct Debit» vorgestellt. Dieses neue Lastschriftverfahren integriert die Erstellung und Verwaltung von Belastungsermächtigungen sowie die Einlieferung, Verarbeitung und den Einzug von Forderungen nahtlos in die etablierte eBill-Plattform.

Weitere Informationen: eBill Direct Debit für Unternehmen


LSV für Zahlungsempfänger

Nach einer einmaligen Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen können Sie alle künftigen Forderungen unabhängig von deren Höhe automatisch einziehen.

Konditionen für Zahlungsempfänger

Abwicklung der Direktbelastung Kostenlos

Voraussetzungen

  • LSV+/BDD- fähige Verarbeitungssoftware (Debitorensoftware) für das Erstellen der Einzugsdateien (TA875 oder pain.008) sowie die Verarbeitung der Gutschriftsdateien (Offenpostenbuchhaltung)
  • Direct EBICS oder Direct EBICS Port, falls Sie die Einzugsdateien bei der LUKB einreichen möchten.
  • E-Banking oder Direct EBICS/Direct EBICS Port für die Zustellung der Gutschriftsdateien.
  • SIX PayNet Zugang, falls Sie die Einzugsdateien bei der SIX einreichen.
  • Ein Geschäftskonto bei der LUKB
  • Teilnahmebedingungen LSV+/BDD der LUKB
  • BESR- und LSV-Identifikation (beides bei der LUKB zu beantragen)
  • Belastungsermächtigung des jeweiligen Zahlungspflichtigen (Musterformulare auf Anfrage verfügbar)
  • Der Kunde (Zahlungspflichtiger) benötigt ein Konto bei einer Bank in der Schweiz (LSV+/BDD Einzüge zu Lasten eines Postkontos sind nicht möglich).

Zu beachten

  • Bei fehlendem Kontoguthaben bzw. Kreditlimite des Debitors ist dessen Bank berechtigt, das Lastschriftverfahren nicht auszuführen.
  • Rücklastschriften aufgrund von Kundenwiderspruch sind bei LSV+ möglich.