Wir haben die wichtigsten Informationen und Fristen für Sie zusammengestellt, damit Sie Ihre Bankgeschäfte reibungslos und termingerecht zum Jahreswechsel erledigen können.
Für Aufträge, die noch im Jahr 2025 ausgeführt werden sollen, gelten untenstehende Termine.
Übermitteln Sie Ihre Zahlungsaufträge im E-Banking, via «bLink» (Einlieferkanal für Zahlungen) oder via EBICS bis spätestens Mittwoch, 31. Dezember 2025, 12:00 Uhr.
Schriftliche Zahlungsaufträge müssen bis zum Dienstag, 30. Dezember 2025, in unserem Verarbeitungszentrum eintreffen. Beachten Sie bitte die Versandfristen von A- und B-Post.
Für Zahlungsaufträge in Fremdwährungen gelten währungsspezifische Annahmeschlusszeiten. Aufgrund dieser Annahmeschlusszeiten könnte es erforderlich sein, Zahlungen 1 bis 2 Tage früher zu übermitteln. Die Angaben gelten unter der Voraussetzung, dass am Ausführungstag genügend Deckung auf dem Belastungskonto vorhanden ist und die Zahlungsaufträge keine manuelle Nachbearbeitung oder Rückfragen erfordern.
Der Börsenhandel an der Schweizer Börse ist an folgenden Tag geschlossen:
Wenden Sie sich bei Fragen zu Börsenaufträgen über den Jahreswechsel bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundeberater oder rufen Sie unser Beratungscenter unter +41 844 822 811 an.
Für das Jahr 2026 gilt der identische Maximalbetrag wie im 2025. Achten Sie darauf, den Maximalbetrag 2025 nach Möglichkeit auszuschöpfen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zahlungen bis spätestens am 29. Dezember 2025 auszuführen, damit diese vor Jahresende verarbeitet werden.
Sie haben noch keinen Dauerauftrag erfasst? Richten Sie ihn jetzt im E-Banking ein. Falls bereits ein Dauerauftrag besteht, prüfen Sie, ob der hinterlegte Betrag dem neuen Maximalbetrag bzw. Ihren Vorstellungen entspricht – und passen Sie ihn bei Bedarf an.
Unsere Geschäftsstellen und das Beratungscenter sind an folgenden Tagen geschlossen:
Die Feiertage und regulären Öffnungszeiten finden Sie auf folgenden Seiten:
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen auch die Abschlüsse Ihrer Konten und Depots sowie weiterer Bankgeschäfte. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen für das Ausfüllen der Steuererklärung auf. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie welche Unterlagen erhalten.
| Unterlagen zum Jahresabschluss | Zustellung |
|---|---|
| Vermögensauszug | bis Mitte Januar |
| Bescheinigung Vorsorgebeiträge | bis Mitte Januar |
| Kontoauszug | bis Mitte Januar |
| Zins- und Kapitalbescheinigung für Darlehen | bis Mitte Januar |
|
Steuerverzeichnis für Kundinnen & Kunden ohne Wertschriften Steuerverzeichnis für Kundinnen & Kunden mit Wertschriften Weitere Informationen zum kostenlosen Steuerverzeichnis. |
bis Mitte Januar bis Mitte Februar |
Um Gebühren zu sparen, können Sie Ihre Bankbelege digital im E-Banking abrufen und auf die physische Post verzichten. Diese Einstellung können Sie direkt im E-Banking vornehmen: Wählen Sie «Einstellungen», «E-Banking», «Postzustellung Bankbelege abbestellen». Sie können festlegen, für welche Konten Sie diese Option aktivieren möchten.