Jahreswechsel 2025/2026

Wir haben die wichtigsten Informationen und Fristen für Sie zusammengestellt, damit Sie Ihre Bankgeschäfte reibungslos und termingerecht zum Jahreswechsel erledigen können.

Zahlungsaufträge: Verarbeitungstermine

Für Aufträge, die noch im Jahr 2025 ausgeführt werden sollen, gelten untenstehende Termine.

Aufträge per E-Banking, bLink und EBICS

Übermitteln Sie Ihre Zahlungsaufträge im E-Banking, via «bLink» (Einlieferkanal für Zahlungen) oder via EBICS bis spätestens Mittwoch, 31. Dezember 2025, 12:00 Uhr. 

Aufträge per Post und Autogiro

Schriftliche Zahlungsaufträge müssen bis zum Dienstag, 30. Dezember 2025, in unserem Verarbeitungszentrum eintreffen. Beachten Sie bitte die Versandfristen von A- und B-Post.

Zahlungen in Fremdwährungen

Für Zahlungsaufträge in Fremdwährungen gelten währungsspezifische Annahmeschlusszeiten. Aufgrund dieser Annahmeschlusszeiten könnte es erforderlich sein, Zahlungen 1 bis 2 Tage früher zu übermitteln. Die Angaben gelten unter der Voraussetzung, dass am Ausführungstag genügend Deckung auf dem Belastungskonto vorhanden ist und die Zahlungsaufträge keine manuelle Nachbearbeitung oder Rückfragen erfordern.

Die Angaben gelten unter der Voraussetzung, dass am Ausführungstag genügend Deckung auf dem Belastungskonto vorhanden ist und die Zahlungsaufträge keine manuelle Nachbearbeitung oder Rückfragen erfordern.


Börsenhandel: Wann die Börse geschlossen ist

Der Börsenhandel an der Schweizer Börse ist an folgenden Tag geschlossen: 

  • Mittwoch, 24. Dezember 2025 (Nachmittag)
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025
  • Freitag, 26. Dezember 2025
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Nachmittag)
  • Donnerstag, 1. Januar 2026
  • Freitag, 2. Januar 2026

Wenden Sie sich bei Fragen zu Börsenaufträgen über den Jahreswechsel bitte an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundeberater oder rufen Sie unser Beratungscenter unter +41 844 822 811 an.


3. Säule: Maximalbeträge 2025 und 2026

Für das Jahr 2026 gilt der identische Maximalbetrag wie im 2025. Achten Sie darauf, den Maximalbetrag 2025 nach Möglichkeit auszuschöpfen.  

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zahlungen bis spätestens am 29. Dezember 2025 auszuführen, damit diese vor Jahresende verarbeitet werden. 

  • Gutschriften per Instant-Zahlungen sind für Vorsorge- und Freizügigkeitskonten nicht zugelassen und werden zurückgewiesen.

Maximalbeträge für das Jahr 2025 und 2026:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: maximal 7'258 Franken
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal 36'288 Franken

Tipp: Dauerauftrag erfassen und bei Bedarf anpassen

Sie haben noch keinen Dauerauftrag erfasst? Richten Sie ihn jetzt im E-Banking ein. Falls bereits ein Dauerauftrag besteht, prüfen Sie, ob der hinterlegte Betrag dem neuen Maximalbetrag bzw. Ihren Vorstellungen entspricht – und passen Sie ihn bei Bedarf an.

Dauerauftrag im E-Banking erfassen


Öffnungszeiten über die Feiertage

Unsere Geschäftsstellen und das Beratungscenter sind an folgenden Tagen geschlossen:

  • Mittwoch, 24. Dezember 2025 (Nachmittag)
  • Donnerstag, 25. Dezember 2025
  • Freitag, 26. Dezember 2025
  • Mittwoch, 31. Dezember 2025 (Nachmittag)
  • Donnerstag, 1. Januar 2026
  • Freitag, 2. Januar 2026

Die Feiertage und regulären Öffnungszeiten finden Sie auf folgenden Seiten:

Feiertage

Übersicht Geschäftsstellen- und Bancomaten


Steuererklärung: Verfügbarkeit Unterlagen

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 erfolgen auch die Abschlüsse Ihrer Konten und Depots sowie weiterer Bankgeschäfte. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen für das Ausfüllen der Steuererklärung auf. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wann Sie welche Unterlagen erhalten.

Unterlagen zum Jahresabschluss Zustellung
Vermögensauszug  bis Mitte Januar 
Bescheinigung Vorsorgebeiträge bis Mitte Januar 
Kontoauszug bis Mitte Januar 
Zins- und Kapitalbescheinigung für Darlehen bis Mitte Januar 

Steuerverzeichnis für Kundinnen & Kunden ohne Wertschriften

Steuerverzeichnis für Kundinnen & Kunden mit Wertschriften

Weitere Informationen zum kostenlosen Steuerverzeichnis.

bis Mitte Januar

bis Mitte Februar 

Tipp: Auf elektronische Bankbelege umstellen und Gebühren sparen 

Um Gebühren zu sparen, können Sie Ihre Bankbelege digital im E-Banking abrufen und auf die physische Post verzichten. Diese Einstellung können Sie direkt im E-Banking vornehmen: Wählen Sie «Einstellungen», «E-Banking», «Postzustellung Bankbelege abbestellen». Sie können festlegen, für welche Konten Sie diese Option aktivieren möchten. 


Passend dazu

Feiertage

An folgenden Feiertagen bleiben unsere Geschäftsstellen geschlossen

Geschäftsstellen

Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Geschäftsstelle