LUKB übt die Option zur vorzeitigen Rückzahlung der Additional-Tier-1-Anleihe nicht aus

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement (KR)
Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) hat entschieden, die Option für eine vorzeitige Rückzahlung der ausstehenden Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe) mit bedingtem Forderungsverzicht über nominal CHF 250 Mio. (ISIN: CH0475070238) per erstem Rückzahlungsdatum am 13. November 2025 nicht auszuüben.

Der Zinssatz (Coupon), der für die Dauer der nächsten Fünfjahresperiode gilt, wird entsprechend den Anleihebedingungen am 13. November 2025 basierend auf dem dann geltenden 5-jährigen Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) zuzüglich einer Marge von 1,8741% neu fixiert. 

Die AT1-Anleihe kann durch die Emittentin künftig nach freiem Ermessen unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist und vorbehältlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde alle 5 Jahre, frühestens am 13. November 2030 zurückgezahlt werden. 

Die Luzerner Kantonalbank trifft jeden Rückzahlungsentscheid jeweils individuell auf ökonomischer Basis unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Marktbedingungen, dem regulatorischen Wert des Instruments sowie der eigenen Finanz- und Kapitalplanung. Die Kapitalplanung berücksichtigt die (aufgrund einer erhöhten Vorgabe in der vom Luzerner Regierungsrat am 17. April 2025 verabschiedeten Eignerstrategie LUKB) seit Juli 2025 neue strategische Zielvorgabe von 19 – 21% (vorher 16 – 20%) bei der Gesamtkapital-Quote.

Kapitalinstrumente

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