Die sichere API-Schnittstelle ermöglicht externen Vermögensverwaltern einen effizienten und standardisierten Datenaustausch und gewährleistet Transparenz sowie Kontrolle über die Vermögenswerte.
Die Bank bietet dem externen Vermögensverwalter (nachstehend «Nutzer» genannt) beziehungsweise seinen Mitarbeitern die Verbindung mit den Schnittstellen «Open Wealth» von SIX bLink mit folgenden Leistungen an:
Die Bank behält sich vor, die Leistungen jederzeit anzupassen. Eine Übersicht der jeweils angebotenen Leistungen wie auch die Konditionen sind auf der Website der Bank einsehbar.
Für die Nutzung der bLink OpenWealth Schnittstellen durch den Nutzer beziehungsweise seine Mitarbeiter müssen folgende Dokumente vorliegen beziehungsweise folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Mit Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen sind der Nutzer beziehungsweise seine Mitarbeiter zur Nutzung der Schnittstellen berechtigt. Für die Einhaltung der Vorgaben ist der Nutzer verantwortlich.
Der Nutzer oder seine Mitarbeiter bestimmen im Rahmen der initialen Verbindung ihrer Software (zum Beispiel Portfolio-Management System) mit der Bank, welche Konti und Depots der verwalteten Endkunden, für welche er oder seine Mitarbeiter eine Vollmacht haben, aufzuschalten sind. Die Bank behält sich vor, eine Aufschaltung jederzeit abzulehnen, einzuschränken oder zu deaktivieren.
Die Bank ist nicht verpflichtet, über die Schnittstellen getätigte Abfragen oder Aufträge des Nutzers oder seiner Mitarbeiter auszuführen. Sie behält sich vor, diese jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Nutzer oder seine Mitarbeiter sind für die ordnungsgemässe Verwendung ihrer Software und der Schnittstellen verantwortlich. Alle über die Schnittstellen getätigten Abfragen und Aufträge gelten als vom Nutzer verfasst und autorisiert. Die Bank nimmt keine zusätzliche Prüfung vor. Der Nutzer anerkennt vorbehaltlos sämtliche Aufträge, die über die Schnittstellen getätigt werden.
Der Nutzer hat seine Infrastruktur ordnungsgemäss zu unterhalten und alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um sie vor Manipulationen durch Dritte zu schützen. Besteht Anlass zur Befürchtung, dass eine unberechtigte Person Zugang zu seiner Infrastruktur erhalten hat, muss er den digitalen Zugang zu den verwalteten Kundenvermögen unverzüglich sperren oder sperren lassen.
Die Bank kann weder den jederzeit störungsfreien noch den ununterbrochenen Zugang zu den Schnittstellen gewährleisten. Sie behält sich zudem vor, zum Beispiel zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder für Wartungsarbeiten, die Schnittstellen vorübergehend zu deaktivieren.
Mit der Nutzung der Schnittstellen ist der Nutzer damit einverstanden, dass Informationen zur Bankkundenbeziehung unter Einbezug der bLink Open Wealth-Schnittstellen ausgetauscht werden sowie der vom Nutzer verwendeten Software oder einem weiteren vom Nutzer beigezogenen Dritten zur Kenntnis gelangen. Der Nutzer stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass er vorgängig das Einverständnis des Endkunden zur Nutzung der bLink Open Wealth-Schnittstellen und zum Beizug von Dritten eingeholt hat. Der Nutzer oder von ihm beigezogene Dritte sind für die Gewährleistung der Sicherheit sowie die Einhaltung des Datenschutzes in ihrem Bereich verantwortlich.
Die Systeme des Nutzers, von bLink Open Wealth und der von ihnen beigezogenen Dritten sowie die öffentlichen und privaten Netzwerke sind Teile eines Gesamtsystems, das sich ausserhalb der Kontrolle der Bank befindet. Dadurch bestehen insbesondere die folgenden Risiken: (i) Dritte können sich gegebenenfalls unbemerkt Zugang zu den Systemen verschaffen, (ii) Dritte können Rückschlüsse auf eine Kundenbeziehung zur Bank ziehen, weshalb das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz nicht gewahrt sind, und (iii) Daten können ins Ausland gelangen, wodurch sie nicht mehr den Schutzvorschriften des schweizerischen Rechts, insbesondere dem Bankkundengeheimnis und dem schweizerischen Datenschutz, unterliegen.
Im Übrigen gelten die Basisdokumente der Bank, insbesondere die Bedingungen für elektronische Dienstleistungen.
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Luzern, Kanton Luzern.