Aufgaben, Kompetenzen, Kontrollsysteme und Vergütungen
Gemäss den LUKB-Statuten und im Einklang mit den bankengesetzlichen Vorschriften obliegt die gesamte Führung der Geschäfte der LUKB der Geschäftsleitung (GL) als Kollektivorgan. Die Mitglieder der GL bilden gleichzeitig die operative Konzernleitung. Die Leiter der Funktionen Risikokontrolle und Compliance sind direkt dem CEO unterstellt. Die GL besteht aus dem CEO und vier weiteren, dem CEO unterstellten Mitgliedern. Alle Mitglieder der Geschäftsleitung sind jeweils Leiter eines Departements. Neben dem Organisations- und Geschäftsreglement besteht ein separates Reglement für die Geschäftsleitung.
Die maximale Anzahl der weiteren Mandate der Mitglieder der Geschäftsleitung beträgt gemäss Artikel 24 Absatz 12 der LUKB-Statuten:
Als Mandate gelten Mandate im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die zur Eintragung ins Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register verpflichtet ist.
Mehr Informationen zu den Mandaten finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht im Teil Corporate Governance.
Die Generalversammlung genehmigt auf Antrag des Verwaltungsrates jährlich die maximale Höhe der Basisvergütung, der Alters- und Risikobeiträge und der übrigen Personalnebenkosten der gesamten Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr. Zudem genehmigt die Generalversammlung die Höhe der variablen Vergütung der gesamten Geschäftsleitung für das abgelaufene Kalenderjahr. Der Verwaltungsrat hat die direkte Personalvergütung (Basisvergütung, variable Vergütung) und Personalnebenkosten für die Geschäftsleitung wie folgt limitiert: Gesamte Geschäftsleitung (5 Personen) maximal 5’350’000 Franken.
Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom bereinigten Unternehmensgewinn vor Steuern auf Stufe Konzern, von der Funktion innerhalb der Geschäftsleitung sowie vom individuellen Leistungswert ab. Ein bedeutender Teil der variablen Vergütung wird in Form von Aktien ausbezahlt. Um die Nachhaltigkeit der Geschäftspolitik zu betonen, haben diese Aktien eine Sperrfrist, die im Normalfall sechs Jahre (mindestens aber drei Jahre) beträgt. Die Geschäftsleitungsmitglieder sind bei der Pensionskasse der Luzerner Kantonalbank alters- und risikoversichert. Zusätzlich besteht eine Ergänzungsversicherung.
Ausführliche Informationen zum Vergütungssystem der Geschäftsleitung finden Sie im aktuellen Geschäftsbericht im Teil Vergütungsbericht.