Anlagekonten

Unsere Anlagekonten bieten Ihnen die Möglichkeit, überschüssige Mittel für kurze Zeiträume von 31 oder 270 Tagen in CHF, EUR oder USD anzulegen. Sie profitieren dabei von attraktiven Zinsen.

Ihre Vorteile


Konditionen

Anlagekonto 31 plus CHF

0.300% bis CHF 1 Mio.

0.550% ab CHF 1 Mio.

0.750% ab CHF 10 Mio.

Anlagekonto 270 plus CHF

0.450% bis CHF 1 Mio.

0.650% ab CHF 1 Mio.

0.800% ab CHF 10 Mio.

Anlagekonto 31 plus EUR

2.200% bis EUR 1 Mio.

2.450% ab EUR 1 Mio.

2.800% ab EUR 10 Mio.

Anlagekonto 270 plus EUR

2.500% bis EUR 1 Mio.

2.650% ab EUR 1 Mio.

3.000% ab EUR 10 Mio.

Anlagekonto 31 plus USD

3.750% bis USD 1 Mio.

4.000% ab USD 1 Mio.

4.300% ab USD 10 Mio.

Anlagekonto 270 plus USD

4.000% bis USD 1 Mio.

4.200% ab USD 1 Mio.

4.450% ab USD 10 Mio.

Kontoführung

Kostenlos

Kündigungsfrist

31 oder 270 Tage auf den gesamten Rückzugsbetrag

Rückzugsgebühr

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist erfolgt eine Belastung der Rückzugsgebühr in der Höhe von 2% des bezogenen Betrags.


Voraussetzungen

  • Pro Kunde kann je ein Anlagekonto 31 plus in CHF, EUR und USD sowie je ein Anlagekonto 270 plus in CHF, EUR und USD eröffnet werden.
  • Für das Anlagekonto ist ein Parallelkonto in derselben Währung und auf demselben Partner notwendig.
  • Abwicklung von Zahlungsverkehr ist über das Anlagekonto nicht möglich. Einzahlungen können hingegen jederzeit vorgenommen werden.

Ergänzende Voraussetzungen für Privatkunden 

  • Privatpersonen müssen einen Betrag von mindestens CHF/EUR/USD 100'000.00 einzahlen.

Zu beachten

  • Die Zinssätze können von der LUKB jederzeit angepasst werden. Sie berücksichtigt insbesondere auch die Entscheide der Zentralbanken und nachhaltige Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt. Die aktuellen Zinssätze und Dienstleistungspreise finden Sie auf der Seite Preise & Konditionen. Im Übrigen gelten die Basisdokumente.
  • Die Zinsen werden immer direkt auf dem Parallelkonto gutgeschrieben bzw. belastet.
  • Die Betragskündigung kann im E-Banking unter «Zahlungen», «Betrag kündigen» erfasst oder über Ihre Kundenberaterin, Ihren Kundenberater beauftragt werden. Wenn das Konto die Zeichnungsregelung «Kollektivrecht» hat, muss die Berechtigung zur Einzelerfassung der Betragskündigung im E-Banking vorab im E-Banking-Banklet «Benutzerverwaltung» erteilt werden. Sollte das Banklet «Benutzerverwaltung» nicht aufgeschaltet sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenberaterin, Ihren Kundenberater.
  • Gekündigte Beträge werden automatisch auf das Parallelkonto gutgeschrieben.
  • Die Anlagekonten sind an den Wechselkurs der Kontowährung gebunden und können deshalb Kursschwankungen unterliegen.


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