Instrument, was vom Käufer als Sicherheit bei Ausschreibungen eingesetzt werden kann. Als Käufer erhalten die Sicherheit, dass der Anbieter bei einem Zuschlag den Auftrag annimmt und ausführt.
Bei Ausschreibungen ist es oft Bedingung, dass der Anbieter zusammen mit seinem Angebot auch eine Bankgarantie übergeben muss. Diese deckt das Risiko ab, dass der Anbieter – obwohl er den Zuschlag erhalten hat – nicht zu seiner Offerte steht, das heisst, beispielsweise den Vertrag nicht unterschreibt, oder die vorgesehene(n) Garantie(n) nicht einreicht. Der Garantiebetrag soll jene Kosten abdecken, die dadurch entstehen, dass in einem solchen Fall die Ausschreibung eventuell wiederholt werden muss.
Individuelle Lösung
Vereinfachter Marktzugang
Internationale Anerkennung
Preise | Konditionen und Preise (PDF) |
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Zu beachten |
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