
Förderprogramm 2023
Ersetzen Sie jetzt Ihre alte Öl-, Gas- oder Elektroheizung und steigen Sie auf erneuerbare Energien um
Attraktive Förderbeiträge im Kanton Luzern
Mit Fördermitteln aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe schafft der Kanton Luzern finanzielle Anreize, bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe zu ersetzen. Dies ist klimafreundlicher und in den meisten Fällen einfach realisierbar.
Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Bis 15 kW: 4'000 Franken
- Ab 15 kW: 2'500 Franken plus 100 Franken pro kWth
Die Förderbedingungen finden Sie im Dokument «Förderprogramm 2023 - Übersicht».
Sole/Wasser-Wärmepumpe und Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Bis 15 kW: pauschal 8'500 Franken
- Ab 15 kW: 4'000 Franken plus 300 Franken pro kWth
Die Förderbedingungen finden Sie im Dokument «Förderprogramm 2023 - Übersicht».
Holzheizungen
Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter
Fördergesuche für Stückholzfeuerungen oder Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter können eingereicht werden, sofern diese bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen ersetzen. Der Kanton fördert diese Holzheizungen mit einem Beitrag von 5'000 Franken
Automatische Holzheizungen bis 70 Kilowatt
Fördergesuche für automatische Holzheizungen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung können eingereicht werden, sofern diese bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen ersetzen. Der Kanton fördert diese Holzheizungen bis 15 Kilowatt mit einem Beitrag von pauschal 8'000 Franken. Für Holzfeuerungen über 15 kW fördert der Kanton mit Beiträgen von 5'000 Franken und zusätzlich 200 Franken pro Kilowatt Feuerungswärmeleistung.
Automatische Holzheizungen über 70 Kilowatt
Fördergesuche für automatische Holzheizungen über 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung können eingereicht werden, sofern diese bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen ersetzen. Der Kanton fördert diese Holzheizungen mit 300 Franken pro Kilowatt Feuerungswärmeleistung. Für die Installation einer 150-Kilowatt-Heizung beträgt der Förderbeitrag 45'000 Franken, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind.
Anschluss an ein Wärmenetz
Fördergesuche für einen Anschluss an ein Wärmenetz können eingereicht werden, sofern dieser eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen ersetzt. Der Kanton fördert diesen Anschluss bis 15 Kilowatt mit einem Beitrag von pauschal 8'200 Franken. Für einen Anschluss über 15 kW fördert der Kanton mit Beiträgen von 7'000 Franken und zusätzlich 80 Franken pro Kilowatt Feuerungswärmeleistung. Ab 500 Kilowatt sind die Beiträge 27'000 Franken und zusätzlich 40 Franken pro Kilowatt.
Machbarkeitsstudien für Wärmenetze
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren. Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen, deren Anteil erneuerbarer Wärme mindestens 75% beträgt. Der Kanton Luzern fördert maximal einen Drittel der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie und der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt 20'000 Franken.
Gebäudeanalyse und Beratung
Es lohnt sich, Sanierungsmassnahmen fundiert zu planen. Der Kanton Luzern unterstützt Private, Liegenschaftsbesitzer und Unternehmen mit einem umfassenden Beratungsangebot im Energiebereich.
Impulsberatung für Heizungsersatz vor Ort
Für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer mit fossilen oder elektrischen Heizsystemen bietet der Kanton ein neues Beratungsangebot an. Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» können sich interessierte Personen direkt vor Ort von geschulten Beraterinnen und Beratern informieren lassen. Die Impulsberatung richtet sich an Ein- und Mehrfamilienhäuser mit Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Klimafreundliche Lösungen und die Vorteile des Heizungsersatzes werden aufgezeigt.
Energieberatung: Gebäudeausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus)
GEAK
Der GEAK belegt den energetischen Zustand Ihrer Liegenschaft und enthält allgemeine Hinweise für Verbesserungen. Er zeigt, wie viel Energie Ihr Gebäude bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung etc. benötigt.
GEAK Plus
Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Er enthält zusätzlich zum GEAK konkrete Hinweise für Sanierungsmassnahmen. Der GEAK Plus wird vom Kanton Luzern wie folgt gefördert:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1'000Franken
- Mehrfamilienhäuser, Schul-, Verwaltungs-, Restaurant/Hotel- und Verkaufsbauten sowie Mischnutzungen: 1‘500 Franken
Mehr Informationen finden Sie unter: Energie Luzern, GEAK Plus
Weitere Förderprogramme von Kantonen, Gemeinden und Bund
Von der öffentlichen Hand und von privater Seite gibt es verschiedene Förderprogramme. Eine gute Übersicht bietet die Website energiefranken.ch. Nach Eingabe der Postleitzahl des Gebäudestandorts werden die an diesem Ort verfügbaren Förderprogramme angezeigt.
Für finanzielle Unterstützung im Bereich «erneuerbare Energie» können Sie zudem beim Bund Fördermittel beantragen. Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Solarstrom werden mit einer Einmalvergütung oder über das Einspeisevergütungssystem gefördert.
Mehr zu erneuerbaren Energien unter pronovo.ch
Zur Verminderung des Stromverbrauchs läuft in mehreren Kantonen das Stromeffizienzprogramm ProKilowatt. Förderbeiträge können Sie nach der abgeschlossenen
Installation unter effiwatt.ch beantragen.