Digitalen Nachlass regeln

Regeln Sie den Zugriff auf Ihre digitalen Daten frühzeitig und ersparen Sie Ihren Liebsten bei Handlungsunfähigkeit oder Tod unnötige Arbeit.

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«Digitaler Nachlass»

Facebook, Spotify oder E-Banking – heute ist man auf vielen Internetseiten registriert. Doch was passiert mit all diesen Daten nach dem Tod? Marco Trüssel, Experte für Erbrecht und Willensvollstreckung, erklärt, wie Sie dabei vorgehen können.

Wie kann ich meinen «digitalen Nachlass» regeln?

  • Überblick verschaffen

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über sämtliche digitale Aktivitäten.

    Tipp: Notieren Sie sich über einen längeren Zeitraum hinweg, bei welchen Onlinedienstleistern Sie sich anmelden bzw. von welchen Dienstleistern Sie elektronische Mitteilungen erhalten.

  • Benutzerkonten bereinigen

    Löschen oder kündigen Sie nicht mehr verwendete Benutzerkonten und Abonnemente.

    Gut zu wissen: Werden kostenpflichtige Abonnements nicht gekündigt, müssen diese von den Hinterbliebenen in der Regel bis zur ordentlichen Kündigung weiter bezahlt werden.

  • Regelungsmöglichkeiten prüfen

    Erkundigen Sie sich bei den Onlinedienstleistern über allfällige Regelungsmöglichkeiten.

    Tipp: Bei vielen Onlinedienstleistern besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Anordnungen für den Todesfall zu treffen. Bei Facebook können Sie beispielsweise bereits zu Lebzeiten beantragen, dass Ihr Benutzerprofil im Todesfall dauerhaft gelöscht wird oder einen Nachlasskontakt bestimmen, der sich um Ihr Benutzerprofil im sogenannten Gedenkzustand kümmert. 

  • Letzter Wille verfassen

    Überlegen Sie sich, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll. Hinterlassen Sie Anweisungen, ob Daten erhalten, übertragen, archiviert oder gelöscht werden sollen. Sie helfen damit den Hinterbliebenen, Ihre Vorstellungen richtig umzusetzen. Digitale Datensafes unterstützen Sie bei der Regelung des digitalen Nachlasses. Über sichere Cloudspeicher-Dienstleister können Sie sowohl wichtige Dokumente als auch Passwörter zentral und digital aufbewahren. Einige Dienstleister bieten zudem die Möglichkeit einer digitalen Nachlassfunktion. Damit können Sie Vertrauenspersonen erfassen, die im Todesfall oder bei Verlust der Handlungsfähigkeit Zugriff zum digitalen Datensafe erhalten.

    Tipp: In einem Testament oder Erbvertrag können Sie über das Bestehen einer Regelung einen entsprechenden Hinweis aufführen.

  • Vertrauenspersonen bestimmen

    Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und besprechen Sie mit ihr, ob sie bereit ist, die Verantwortung über Ihren digitalen Nachlass zu übernehmen.

    Tipp: Ihre Vertrauensperson können Sie bei diversen Onlinedienstleistern als Nachlasskontakt hinterlegen. Alternative: Anstelle einer Vertrauensperson können Sie auch einen digitalen Vererbungsdienst beauftragen, wobei die Vertrauenswürdigkeit solcher Unternehmen vorab genau zu prüfen ist.

  • Kryptowährungen nicht vergessen

    Während früher Bankvermögen und Wertschriften vererbt wurden, sind heute immer öfters auch Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum Teil des Nachlasses. Werden Kryptowährungen in einem Hardware Wallet selbst verwaltet oder auf einer Kryptobörse verwahrt, bedarf dies gesonderter Überlegungen und Vorkehrungen, wie:

    • Wer soll die Kryptowährung erben?
    • Wie kann der Zugang zum Kryptowallet gewährleistet werden?

    Werden Kryptowährungen im Wertschriftendepot bei der Bank verwahrt, sind für den Todesfall oder die Handlungsunfähigkeit keine zusätzlichen technischen Vorkehrungen zu treffen. Kryptowährungen fallen übrigens gleich wie Kontoguthaben oder Wertschriften im Depot in den Nachlass. Wollen Sie mehr über die sichere Verwahrung von Kryptowährungen bei der LUKB erfahren? Informieren Sie sich auf unserer Seite «Kryptowährungen».

Haben Sie noch Fragen zum Erbrecht? Wir beraten Sie gerne.


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