Vorsorgeauftrag-Intro

Vorsorgeauftrag

Die persönliche Vorlage online erstellen

Entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie einmal urteilsunfähig werden. Nutzen Sie den Konfigurator zur Erstellung Ihrer persönlichen Vorlage eines Vorsorgeauftrags.

Vorsorgeauftrag-Hinweis

Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine auftraggebende Person eine oder mehrere Personen ermächtigen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person und oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Mit dem Konfigurator der Luzerner Kantonalbank kann kostenlos eine auf die Bedürfnisse zugeschnittene Vorlage für einen Vorsorgeauftrag erstellt werden. Damit das Dokument Gültigkeit erlangt, muss dieses entweder handschriftlich abgefasst sein oder öffentlich beurkundet werden.

Vorsorgeauftrag-Wozu ein Vorsorgeauftrag-Text & Video

Wozu ein Vorsorgeauftrag?

Solange wir gesund sind, neigen wir dazu, unangenehme Themen beiseite zu schieben. Ein Unfall oder eine Krankheit kann aber jeden zu jeder Zeit treffen. Daher ist es wichtig, Verantwortlichkeiten im Falle einer Urteilsunfähigkeit frühzeitig mit einem Vorsorgeauftrag zu regeln.

Section Separator
Vorsorgeauftrag-Vorteile

Ihre Vorteile

Selbstbestimmung

Bestimmen Sie, wer für Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit entscheidet. Mit einem Vorsorgeauftrag kann in der Regel behördliches Eingreifen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verhindert werden.

Persönliche Vorlage

Sie erhalten eine auf Ihre Anliegen und Wünsche angepasste Vorlage für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag.

Absicherung

Sie legen fest, wer sich im Fall einer Urteilsunfähigkeit um Ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmern soll.
Section Separator
Vorsorgeauftrag-Tabs

Das müssen Sie wissen

Inhalt eines Vorsorgeauftrags

Eine Urteilsunfähigkeit kann jeden unerwartet treffen. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie selbst bestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit für einen entscheiden soll. Wenn kein gültiger Vorsorgeauftrag vorliegt und wichtige Entscheidungen zu treffen sind, muss unter Umständen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen und allenfalls eine Beistandschaft angeordnet werden.

Bestimmen Sie, wer für Sie Sorge trägt. Sogenannte Vorsorgebeauftragte können natürliche oder juristische Personen sein. Beispielsweise sind dies der Ehe- oder Lebenspartner, der Treuhänder oder eine gemeinnützige Organisationen. Wenn jemand seine Urteilsfähigkeit verliert, sorgen die definierten Personen oder Organisationen für das persönliche Wohl der kranken oder verunfallten Person und übernehmen auch die Vermögensverwaltung. 



Wer braucht einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag macht für jede volljährige Person Sinn. Eine Urteilsunfähigkeit kann unerwartet eintreffen, z.B. bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit. Obwohl Ehegatten gesetzlich ein gegenseitiges Vertretungsrecht für Alltagsaufgaben haben, macht ein Vorsorgeauftrag bei verheirateten Personen ebenfalls Sinn. Bei komplexeren Vertretungshandlungen, z.B. Liegenschaftsverkäufen, ist ein Vorsorgeauftrag sogar unumgänglich, da eine Mitwirkung der KESB sonst praktisch unvermeidbar wird. Insbesondere ist auch daran zu denken, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die erstgenannte Person verhindert ist.

Im Gegensatz zu einem durch die KESB eingesetzten Beistand besteht für den Vorsorgebeauftragten grundsätzlich keine Rechenschafts- und Buchführungspflicht.

Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag muss wie ein Testament von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet werden. Die Beurkundung des Vorsorgeauftrages können Sie durch uns organisieren lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. 

LUKB kontaktieren

Was benötige ich zur Erstellung eines Vorsorgeauftrags mit dem Konfigurator?

Machen Sie sich Gedanken zu folgenden Themen und halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Wen möchte ich beauftragen, der/die für Sie und Ihr Vermögen sorgt, falls Sie einmal urteilsunfähig werden? Halten Sie dazu die Personalien der gewünschten Person bereit: Vorname Name, Geburtsdatum, Adresse.
  • Möchte ich mehr als eine Person einsetzen? Wenn dies der Fall ist, halten Sie die zusätzlichen Angaben der Personen bereit. 
  • Existieren bereits amtliche Dokumente wie eine Patientenverfügung, ein Testament, ein Ehe- und Erbvertrag und / oder Erbvertrag? Sollte dies der Fall sein, notieren Sie sich die Art und das Erstellungsdatum.

Vorsorgeauftrag erstellen

Wie geht's jetzt weiter?

Der Vorsorgeauftrag kann je nach Kanton gegen Gebühr bei einer zentralen Stelle hinterlegt werden (z.B. KESB oder Gemeinde). Im Kanton Luzern ist die Hinterlegung nicht möglich, die Existenz und der Hinterlegungsort können jedoch beim Zivilstandsamt eingetragen werden. Es ist sinnvoll, den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrages einer Vertrauensperson mitzuteilen und dieser eine Kopie auszuhändigen.

Wie wird ein Vorsorgeauftrag umgesetzt?

Erfährt die KESB, dass jemand urteilsunfähig geworden ist und liegt ein Vorsorgeauftrag vor, prüft sie, ob dieser gültig errichtet worden ist und ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Sodann wird geprüft, ob die beauftragte Person geeignet erscheint und auch bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Vorsorgeauftrag durch die Behörde für wirksam erklärt (Validierung).

Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen und wir empfehlen Ihnen zusätzliche Vollmachten zu erstellen (z.B. Bankvollmachten und Generalvollmachten).