Hilfe zur Volljährigkeit

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Volljährigkeit.


Was passiert, wenn ich volljährig werde?

Zum 18. Geburtstag erhalten Kundinnen und Kunden automatisch neue Basisdokumente inklusive Vollmachtsformular. Aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht für Banken ist eine neue Identifizierung erforderlich. Diese kann entweder selbstständig und flexibel über die Video-Identifizierung durchgeführt werden oder durch persönliches Erscheinen mit einem Ausweis (Reisepass, ID, schweizerischer Führerausweis) bei einer unserer Geschäftsstellen. Aus Sicherheitsgründen dürfen wir keine selbsterstellten Kopien per Post entgegengenommen. Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit werden gebeten, ihre gültige Aufenthaltsbewilligung mitzubringen.

Mit Erreichen der Volljährigkeit erlöschen sämtliche Rechte allfälliger Drittpersonen (beispielsweise Eltern) auf den Konten. Betroffen davon sind vorhandene Vollmachten, E-Banking-Berechtigungen und der Versand von physischen und/oder elektronischen Bankbelegen.

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