Wie kann man Kindern bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen? Damit Sie Erspartes mit gutem Gewissen ausgeben oder gar verschenken können, ist es wichtig, dass Sie dies vorgängig seriös planen.
Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer finanziellen Situation mit sämtlichen verfügbaren Vermögenswerten. Dazu zählen unter anderem alle Kontopositionen und Wertschriftenguthaben. Als nächsten Schritt führen Sie die wiederkehrenden Einnahmen wie Renteneinkommen, Wertschriftenerträge oder auch Mieteinnahmen aus Liegenschaften zusammen. Auf der Gegenseite listen Sie Ihre Ausgaben auf, also Krankenkassen- und Versicherungsprämien, Wohnkosten, Mobilität, Rückstellungen sowie Ausgaben für den Haushalt (Lebensmittel usw.) und Persönliches. Übersteigen Ihre Ausgaben die Einnahmen, müssen Sie diese Lücke mit dem Verzehr Ihres Vermögens abdecken. Entsprechend sollten Sie einen Teil Ihres Vermögens für die Finanzierung dieser Lücken für die nächsten Jahre reservieren.
Ein Beispiel: Bei Einnahmen in der Höhe von 60'000 Franken und Ausgaben über 80'000 Franken pro Jahr entsteht ein jährlicher Ausgabenüberschuss von 20'000 Franken. Wenn Sie diesen Ausgabenüberschuss für die nächsten 15 Jahre decken wollen, müssen Sie somit Vermögenswerte in der Höhe von 300'000 Franken reservieren.
Ziehen Sie nun als letzten Schritt von Ihrem verbleibenden Vermögen noch ausserordentliche Auslagen für geplante Projekte oder Investitionen ab (zum Beispiel grössere Reisen, Autokauf, Investitionen in Immobilien). Aus dem allfällig verbleibenden Restvermögen können Sie nun Ihren Kindern einen finanziellen Zustupf zukommen lassen.
Als Hilfsmittel für die Gegenüberstellung empfehlen wir Ihnen unseren Budget- und Sparrechner.
Für Schenkende gilt es noch ein weiteres Thema zu beachten: Sollten Sie in Zukunft auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, wird bei der Berechnung über die Höhe der Unterstützung das verschenkte Vermögen angerechnet. Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen wird durch eine Schenkung somit unter Umständen vermindert oder entfällt ganz. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Renteneinkünfte und das bei Ihnen verbleibende Vermögen auch ohne Ergänzungsleistungen für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen. Es lohnt sich, bei diesem Thema genauer hinzuschauen.
Schenkende und Beschenkte müssen Vermögensveränderungen jeweils in ihrer Steuererklärung deklarieren. Das steuerbare Einkommen (sofern daraus Vermögenserträge fliessen) und das steuerbare Vermögen sinken bei den Schenkenden, während sie bei den Beschenkten ansteigen. Bezüglich Schenkungssteuer gelten je nach Kanton andere Regeln. Wir empfehlen Ihnen, die steuerliche Behandlung von Schenkungen an Ihrem Steuerdomizil vorgängig genau zu prüfen. Massgebend ist jeweils der Wohnort der schenkenden Person.