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Lesehilfe für Pensionskassenausweis

Verstehen Sie Ihren Pensionskassenausweis? Wir erklären die wichtigsten Positionen kurz und knapp

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Begriffserklärungen zum PK-Ausweis

1. Vorsorgeplan                

Firmen können für Ihre Mitarbeitenden unterschiedliche Leistungen und Sparpläne in diversen Personenkategorien festlegen. 

2. Stichtag                

Aktuelle Situation bezüglich Lohn, Beschäftigungsgrad, Zivilstand, Altersguthaben etc.

3. Versicherter Lohn                

Berechnungsgrundlage aller folgenden Positionen, entspricht dem anrechenbaren Jahreslohn minus dem Koordinationsabzug. Dieser wird abgezogen, damit der Lohnanteil, der bereits über die AHV versichert ist, nicht zusätzlich über die PK versichert wird. 

4. Altersgutschrift                

Aktueller Sparbetrag pro Jahr.

5. Risikoprämie inkl. Verwaltung                

Jährliche Kosten für Risikoprämien und Verwaltung der PK.

6. Altersguthaben                

Vorhandenes Sparkapital per Stichtag.

7. Altersguthaben gemäss BVG                

Altersguthaben nach Gesetz (BVG). Die Differenz zum Altersguthaben entspricht dem überobligatorischen Guthaben.

8. Zinsgutschrift                

Dieser Zinssatz wird in der ausgewiesenen Periode auf das gesparte Kapital gegeben. Er variiert je nach finanziellem Erfolg der PK und den gesetzlichen Vorgaben.

9. Einlagen und Vorbezüge                

Einlagen können freiwillige Einkäufe oder Freizügigkeitsleistungen des früheren Arbeitgebers sein. Wenn die versicherte Person in der ausgewiesenen Periode einen Bezug getätigt hat, erscheint das hier.

10. Leistungen im Alter                

Hochrechnungen, wie sich die Altersleistungen gestalten würden, wenn die Parameter des Stichtages bis zur Pensionierung gleich blieben. 

11. Kapital inkl. Zins                

So viel Kapital wäre bei gleichbleibenden Parametern im jeweiligen Alter angespart. 

12. Umwandlungssatz (UWS)                

Mit dem Umwandlungssatz wird das Alterskapital in eine jährliche Altersrente umgerechnet.

13. Waisenrente                

Wenn die versicherte Person am Stichtag versterben würde, erhielte ein Kind bis zum Alter von 18 Jahren (in Ausbildung bis 25 Jahre) diese Waisenrente. 

14. Todesfallkapital                

Falls kein Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente besteht, wird eine einmalige Kapitalauszahlung getätigt, die in der Regel dem vorhandenen Altersguthaben entspricht. 

15. Zusätzliches Todesfallkapital                

Hat der Arbeitgeber freiwillig ein zusätzliches Todesfallkapital versichert, wird dieses ergänzend zu den anderen Todesfallleistungen ausbezahlt.

16. Invaliden-Kinderrente                

Wenn die versicherte Person eine Invalidenrente erhält und noch Kinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren in Ausbildung hat, wird das Kindergeld von der PK ausbezahlt.

17. Maximal möglicher Einkauf gemäss Reglement                

Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem hypothetischen und dem effektiven Altersguthaben. Diese Summe kann die versicherte Person, wenn sie möchte, zusätzlich einzahlen (freiwilliger Einkauf von Beitragslücken).

18. Maximal möglicher Vorbezug gemäss Reglement                

Maximal möglicher Betrag, den die versicherte Person für selbstbewohntes Eigentum als Vorbezug beziehen oder verpfänden kann. 

19. Bemerkung                

Viele der obigen Positionen sind Hochrechnungen. Die tatsächlichen Beträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, die bei Eintreten eines Vorsorgefalls – wie zum Beispiel eine frühzeitige Pensionierung oder ein Bezug für Wohneigentum – gemäss dem Reglement bestimmt werden. Rechtlich bindend sind immer die Ausführungen im Reglement. 

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