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Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Frühzeitig vorsorgen: Ein Unfall oder eine Krankheit kann uns alle treffen

Wir erklären, wieso Sie für solche Fälle einen Vorsorgeauftrag erstellen sollten – unabhängig davon, wie alt Sie sind und in welcher Lebenslage Sie sich befinden.

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Das Leben kann sich blitzartig ändern

Petra hat es eiliger zur Arbeit als sonst. Noch schnell Max in die Kita bringen. Dann über die Strasse und den nächsten Bus erwischen. Ein fernes Hupen ist das Letzte, was Petra wahrnimmt. Von einem Augenblick auf den anderen hat sich ihr Leben schlagartig verändert.

Solche Schicksalsschläge können uns jederzeit treffen. Das Bundesamt für Statistik vermeldete 2022 in der Schweiz fast 18'396 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Unfälle passieren, trotzdem möchte man sich nicht ständig solche Schreckensszenarien vor Augen halten. Gerade deshalb macht es Sinn, für diese Fälle vorzusorgen.

Betreuung, Vermögen und Entscheidungen in sicheren Händen wissen

Haben Sie sich gefragt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Kennt Ihr Umfeld Ihre Wünsche, wenn Sie sie selbst nicht mehr äussern können? In einem Vorsorgeauftrag halten Sie genau das fest.

In diesem Schriftstück bestimmen Sie, wer Sie betreut, wenn Sie beispielsweise infolge eines Unfalles oder einer schweren Krankheit nicht mehr handlungsfähig sind. Es kann auch festgelegt werden, wer Sie in einem solchen Fall vertritt und Ihr Vermögen verwaltet. Für komplexe Rechtsgeschäfte, die beispielsweise Erbschaften, Liegenschaften oder Hypotheken betreffen, können im Vorsorgeauftrag spezielle Ermächtigungen erteilt werden.

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Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihren persönlichen Vorsorgeauftrag zu erstellen und damit Ihre Angehörigen zu entlasten.

Anna-Maria Einsiedler-Willi, lic. iur. Rechtsanwältin, Leiterin Erbrecht / Willensvollstreckungen
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Keine Fremdbestimmung durch unbekannte Dritte

Petra hat zum Glück vorgesorgt. Sie hat einen Vorsorgeauftrag handschriftlich verfasst und darin festgehalten, dass ihr Lebenspartner – der zugleich der Vater von Max ist – sie vertritt, betreut und ihr Vermögen verwaltet. Ohne diesen Vorsorgeauftrag hätte sich nach ihrem Unfall die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet. Wenn eine Person urteilsunfähig wird und das gesetzliche Partnervertretungsrecht nicht ausreicht, ordnet die KESB eine Beistandschaft an. Diese Beiständin oder dieser Beistand vertritt die urteilsunfähige Person und trifft alle Entscheidungen für sie.

Ein Vorsorgeauftrag verhindert nicht nur die Beistandschaft durch eine fremde Drittperson, er entlastet auch Ihre Angehörigen. Indem Sie darin Ihre Wünsche festhalten, wissen Ihre Bezugspersonen genau, welche Entscheidungen sie für Sie treffen sollen. Solange Sie urteilsfähig sind, können Sie den Vorsorgeauftrag auch jederzeit wieder abändern oder widerrufen.

Für jedes Alter und jede Lebenslage

Ein Vorsorgeauftrag ist nicht nur wie im Fall von Petra als junge Mutter und Ehefrau ratsam. Eine Urteilsunfähigkeit kann uns alle unerwartet treffen. Ob Student, Unternehmerin, alleinstehend, mit oder ohne Familie oder bereits pensioniert – ein Vorsorgeauftrag macht in jedem Alter und in jeder Lebenslage Sinn.

Vorsorgeauftrag einfach und schnell erstellen

Als volljährige Person können Sie jederzeit einen Vorsorgeauftrag verfassen. Mit dem LUKB-Konfigurator (lukb.ch/vorsorgeauftrag) können Sie Ihren individuellen Vorsorgeauftrag anhand einer Vorlage schnell und einfach erstellen. Das Dokument muss abschliessend von Hand abgeschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.

 

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