Tod von Angehörigen – das gilt es zu regeln

Unsere Checkliste hilft Ihnen, in der schwierigen Zeit nach dem Verlust eines Angehörigen den Überblick zu behalten.

Administrative Aufgaben

Wenn ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person verstirbt, bringt das nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele administrative Aufgaben. Häufig sind die Hinterbliebenen nicht genügend über die zu ergreifenden Schritte informiert und deshalb mit der Situation überfordert. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

1. Wichtige Personen & Stellen benachrichtigen

Nach einem Todesfall empfehlen wir folgende Personen/Stellen zeitnah zu informieren: 

  • Arzt für Todesbescheinigung kontaktieren

  • Todesfall beim Zivilstandsamt melden (Familienbüchlein oder Zivilstandsausweis mitbringen)

  • Testament/Erbvertrag (sofern vorhanden) beim zuständigen Teilungsamt (Wohnsitzgemeinde) einreichen

  • Angehörige und Arbeitgeber (sofern vorhanden) benachrichtigen

2. Laufende Verträge kündigen

Bestehende Verträge bleiben in der Regel weiterhin gültig, solange die betreffenden Stellen nicht über den Todesfall informiert wurden. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Institutionen/Stellen, die im Zusammenhang mit laufenden Verträgen benachrichtigt werden sollten.

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Banken

In unserem Ratgeber «Todesfall – Auswirkungen auf Bankgeschäfte» erfahren Hinterbliebene, welche Schritte für die Regelung der Bankgeschäfte wichtig sind.

  • Lebensversicherungsgesellschaften
  • Übrige Versicherungsgesellschaften (z. B. Hausrat-, Motorfahrzeugversicherung)
  • Krankenkasse
  • Pensionskasse
  • Vermieter (Kündigung des Mietverhältnisses bzw. eventuell nur Änderung auf den Namen des überlebenden Partners sowie allenfalls Auflösung des Haushalts)
  • Verträge, Mitgliedschaften (Vereine, Mandate) und Abonnemente (Strom, Telefon, Radio/TV)
  • Grundbuchamt (falls sich Liegenschaften im Nachlass befinden)

3. Soll ich das Erbe annehmen?

  • Überblick verschaffen 
    Wenn Sie vermuten, dass im Nachlass mehr Schulden als Vermögen vorliegen, können Sie das Erbe ablehnen. Fordern Sie ein Inventar an, um Klarheit über alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erhalten. Möchten Sie das Erbe nicht annehmen, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall bei der zuständigen Nachlassbehörde melden.
  • Nicht vorschnell handeln
    Wenn Sie den Nachlass ausschlagen möchten, sollten Sie keine vorschnellen Handlungen vornehmen, welche als Annahme gedeutet werden können (z. B. Rechnungen begleichen oder sich Erbgegenstände aneignen).

4. Ansprüche der Hinterlassenen anmelden

Prüfen und melden Sie als Hinterlassene Ihre Ansprüche bei folgenden Stellen

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse, Unfallversicherung, Militärversicherung
  • Lebensversicherung
     
     

5. Offene Rechnungen bezahlen

Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erbgang, z.B. Bestattung, Grabstein etc. und laufende Verbindlichkeiten der verstorbenen Person, wie beispielsweise Arztkosten, können auch nach dem Todesfall über das Erbenkonto abgewickelt werden. Voraussetzung hierbei ist die Vorweisung der entsprechenden Rechnungen oder Belege. Weitere Informationen zum Todesfall und dessen Auswirkung auf Bankgeschäfte finden Sie nachstehend.


Wir sind für Sie da

Haben Sie noch Fragen? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite – und entlasten Sie auf Wunsch auch bei administrativen Aufgaben.

Für eine fundierte Unterstützung in Nachlassfragen bieten wir Ihnen ein Beratungspaket zum Pauschalpreis von 925 Franken (zzgl. MwSt.) an. Darin enthalten sind bis zu 4 Stunden individuelle Beratung durch unsere erfahrenen Expertinnen und Experten. Das Angebot gilt für Nachlässe nach Schweizer Recht und mit Schweizer Zuständigkeit. 

Typische Fragen, bei denen wir Sie unterstützen:
  • Welche Behörden müssen mit welchen Informationen bedient werden?
  • Wie berechnen sich die Erbanteile?
  • Was ist bei der Steuererklärung der verstorbenen Person zu beachten?
  • Wie können die Hinterbliebenen einen finanziellen Engpass überbrücken?
Aufgaben, die wir Ihnen abnehmen können:
  • Verhandlungen mit Behörden (z. B. Teilungsamt, Steueramt, Grundbuchamt)

  • Erstellung der Steuererklärung per Todestag

  • Unterstützung bei der Erbteilung

Bei Fragen dürfen Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren. 

Wir sind für Sie da



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