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Unsere Checkliste hilft Ihnen, in der schwierigen Zeit nach dem Verlust eines Angehörigen den Überblick zu behalten.
Wenn ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person verstirbt, bringt das nicht nur Trauer mit sich, sondern auch viele administrative Aufgaben. Häufig sind die Hinterbliebenen nicht genügend über die zu ergreifenden Schritte informiert und deshalb mit der Situation überfordert. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Nach einem Todesfall empfehlen wir folgende Personen/Stellen zeitnah zu informieren:
Arzt für Todesbescheinigung kontaktieren
Todesfall beim Zivilstandsamt melden (Familienbüchlein oder Zivilstandsausweis mitbringen)
Testament/Erbvertrag (sofern vorhanden) beim zuständigen Teilungsamt (Wohnsitzgemeinde) einreichen
Angehörige und Arbeitgeber (sofern vorhanden) benachrichtigen
Bestehende Verträge bleiben in der Regel weiterhin gültig, solange die betreffenden Stellen nicht über den Todesfall informiert wurden. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Institutionen/Stellen, die im Zusammenhang mit laufenden Verträgen benachrichtigt werden sollten.
Prüfen und melden Sie als Hinterlassene Ihre Ansprüche bei folgenden Stellen
Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erbgang, z.B. Bestattung, Grabstein etc. und laufende Verbindlichkeiten der verstorbenen Person, wie beispielsweise Arztkosten, können auch nach dem Todesfall über das Erbenkonto abgewickelt werden. Voraussetzung hierbei ist die Vorweisung der entsprechenden Rechnungen oder Belege. Weitere Informationen zum Todesfall und dessen Auswirkung auf Bankgeschäfte finden Sie nachstehend.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite – und entlasten Sie auf Wunsch auch bei administrativen Aufgaben.
Verhandlungen mit Behörden (z. B. Teilungsamt, Steueramt, Grundbuchamt)
Erstellung der Steuererklärung per Todestag
Unterstützung bei der Erbteilung
Bei Fragen dürfen Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren.
Wir sind für Sie da