Lohnausfall

Was, wenn ich bei der Arbeit unvorhergesehen ausfalle? Drei Fakten zum Thema Lohn:

Drei Fakten zum Thema Lohn

Paul und Paula sind seit sieben Jahren verheiratet und haben eine kleine Tochter - Laura, 6 Jahre alt. Paula arbeitet seit der Geburt ihrer Tochter in einem Teilzeitpensum, Hauptverdiener der Familie ist Paul. Schon länger fragen sich die beiden, was wäre, wenn Paul nicht mehr oder nur noch in geringerem Pensum arbeiten könnte.

Um diese Fragen zu klären, müssen Paula und Paul folgende drei Fakten kennen:

1. Brutto- versus Nettolohn

Welche Lohnabzüge gibt es und wozu sind diese da?

Als Nettolohn wird der Bruttolohn abzüglich der Lohnnebenkosten und vor Abzug der Steuern bezeichnet. Zu den Lohnnebenkosten gehören die Beiträge an die AHV/IV/EO (10.6%) und ALV, die Beiträge im Rahmen der 2. Säule BVG und UVG sowie - falls vorhanden - der Krankentaggeldversicherung. Die Höhe der Beiträge der 2. Säule variieren je nach gewählter Vorsorge- und Versicherungslösung. Insgesamt betragen die Abzüge, welche durch die Arbeitnehmenden bezahlt werden müssen, zwischen 10% und 15% vom Bruttogehalt.

2. Kurz- und langfristige Leistungen

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?

Ein Arbeitsausfall kann schnell ins Geld gehen. Je nachdem, ob der Ausfall infolge Krankheit oder Unfall erfolgt und wie die Absicherung über den Arbeitgeber geregelt ist, gibt es massgebende Unterschiede.

Lohnausfall aufgrund von Krankheit
  • Kurzfristige Leistung: Lohnfortzahlung, Krankengeld 
  • Langfristige Leistung: Invalidenrente IV, Invalidenrente BVG

Lohnausfall aufgrund von Unfall
  • Kurzfristige Leistung: Lohnfortzahlung, Taggeld UVG
  • Langfristige Leistung: Invalidenrente IV, Invalidenrente UVG

3. Absicherung gegen Lohnausfall

Wie kann ich mich absichern?

Sind die bestehenden Versicherungsleistungen ungenügend, gibt es Absicherungsprodukte, welche über die Versicherungsanbieter wie Krankenkassen und Lebensversicherungen gekauft werden können. 

Für die kurzfristige Absicherung eignen sich Taggeldversicherungen. Versicherungslücken, welche langfristig abgedeckt werden sollen, schliesst man am besten mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente. 

Tipp

Neben der wichtigen Frage, ob die Absicherung bei Erwerbsausfall genügend ist, empfiehlt sich die Überprüfung, welche Renten und Kapitalzahlungen im Todesfall gezahlt werden und ob diese Leistungen den Finanzbedarf der Hinterbliebenen decken. In unserer Vorsorgeberatung erhalten Sie umfassende Antworten auf Ihre Fragen. 


Wie sehen die Leistungen aus, wenn Paul infolge Krankheit erwerbsunfähig wird?

Personenangaben: 

  • Paula Muster (21.09.1981) und Paul Muster (01.08.1978), seit 2014 verheiratet
  • Gemeinsame Tochter Laura (15.04.2015) 
  • Jährliches Bruttoeinkommen von Paul: 90'000 Franken 
Rechenbeispiel zu Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit: Zwischen Einnahmen (BVG-Rente und IV-Rente) und Ausgaben entsteht eine Lücke von 11'150 Franken.

Bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund Krankheit besteht eine finanzielle Unterdeckung. Möchten Paul und seine Familie diese absichern, so kann er für den kurzfristigen Bedarf das Taggeld über die Krankenkasse absichern (Leistungen bis zum 720. Tag) und langfristig zudem eine Erwerbsausfall-Rente über die Lebensversicherung abschliessen (Leistungen ab 721. Tag).

Analysieren Sie Ihre Vorsorgesituation und planen Sie Ihre Zukunft.
Vorsorgeberatung
Vorsorgesituation umfassend analysieren

Mit der Vorsorgeberatung können Sie potenzielle Lücken in der Vorsorge rechtzeitig erkennen und passende Massnahmen treffen.