Worum es bei der Neuerung per 1. Januar 2025 geht und wie sich diese auf die Steuerbelastung auswirkt.
Am 6. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die im Sommer 2020 von Ständerat Erich Ettlin eingereichte Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» umzusetzen und die nachträgliche Einkaufsmöglichkeit einzuführen. Auf dieser Seite erfahren Sie, worum es in der Neuerung per 1. Januar 2025 geht, ab wann ein Einkauf möglich ist und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt.
Tiefe Zinsen, die Langlebigkeit der Bevölkerung sowie die steigende Zahl der Rentner aus der Babyboom-Generation stellen das Schweizer Vorsorgesystem vor grosse Herausforderungen. Ziel der Motion war es, dass die dritte Säule eine höhere Bedeutung erhält, wenn es um die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise geht und deshalb gefördert wird. Mit den neuen Bestimmungen können Beitragslücken (ab 1. Januar 2025) zu einem späteren Zeitpunkt mit Einkäufen geschlossen werden.
Die Verordnung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Lücken aus der Vergangenheit (vor 2025) können allerdings nicht geschlossen werden. Ein erster Einkauf in die Säule 3a ist somit erst ab dem Jahr 2026 möglich.
Sowohl im Jahr der Lücke wie auch im Jahr des Einkaufs muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werden/worden sein.
Vor dem Einkauf muss der maximal mögliche Betrag des laufenden Jahres eingezahlt sein.
Einkäufe können so lange getätigt werden, wie kein Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a vorgenommen wurde.
Als maximal möglicher Einkaufsbetrag pro Jahr gilt 8% des oberen BVG-Lohnes, dies auch für Personen ohne PK-Anschluss.
Nebst der Stärkung der eigenen Vorsorgesituation bieten Einkäufe in die Säule 3a auch Potential für Steuereinsparungen. Ein Beispiel dazu:
Für das nachfolgende Beispiel wählen wir ein Paar (verheiratet), römisch-katholisch und wohnhaft in der Stadt Luzern.
steuerbares Einkommen vor Säule 3a | CHF 150'000 |
Einzahlung Säule 3a ordentlich (2x Maximum gerundet) | - CHF 14'000 |
steuerbares Einkommen neu | CHF 136'000 |
Steuerbelastung | CHF 22'100 |
steuerbares Einkommen vor Säule 3a | CHF 150'000 |
Einzahlung Säule 3a ordentlich (2x Maximum gerundet) | - CHF 14'000 |
Einkauf Säule 3a aufgrund vorhandener Lücke | - CHF 7'000 |
steuerbares Einkommen neu | CHF 129'000 |
Steuerbelastung | CHF 20'400 |
Mit dem Einkauf von 7'000 Franken in die Säule 3a kann eine Steuereinsparung von 1'700 Franken erzielt werden.
Damit Sie Ihre Altersvorsorge passgenau aufbauen, dies gilt insbesondere bei Einkäufen in die Säule 3a und Pensionskasse, ist eine langfristige Planung empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.