Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a

Worum es bei der Neuerung per 1. Januar 2025 geht und wie sich diese auf die Steuerbelastung auswirkt.

Neue Bestimmung zum Einkauf in die Säule 3a

Am 6. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die im Sommer 2020 von Ständerat Erich Ettlin eingereichte Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» umzusetzen und die nachträgliche Einkaufsmöglichkeit einzuführen. Auf dieser Seite erfahren Sie, worum es in der Neuerung per 1. Januar 2025 geht, ab wann ein Einkauf möglich ist und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt.

Ausgangslage

Tiefe Zinsen, die Langlebigkeit der Bevölkerung sowie die steigende Zahl der Rentner aus der Babyboom-Generation stellen das Schweizer Vorsorgesystem vor grosse Herausforderungen. Ziel der Motion war es, dass die dritte Säule eine höhere Bedeutung erhält, wenn es um die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise geht und deshalb gefördert wird. Mit den neuen Bestimmungen können Beitragslücken (ab 1. Januar 2025) zu einem späteren Zeitpunkt mit Einkäufen geschlossen werden. 

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Verordnung tritt per 1. Januar 2025 in Kraft. Lücken aus der Vergangenheit (vor 2025) können allerdings nicht geschlossen werden. Ein erster Einkauf in die Säule 3a ist somit erst ab dem Jahr 2026 möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Einkauf erfüllt sein?

AHV-pflichtiges Einkommen

Sowohl im Jahr der Lücke wie auch im Jahr des Einkaufs muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werden/worden sein.

Maximalbeitrag laufendes Jahr

Vor dem Einkauf muss der maximal mögliche Betrag des laufenden Jahres eingezahlt sein.

«Sperre» bei Bezug von Altersleistungen

Einkäufe können so lange getätigt werden, wie kein Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a vorgenommen wurde.

Beitragslücken
  • Eine Beitragslücke entsteht, wenn nicht oder nicht der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a einbezahlt wird. Ein allfälliger Vorbezug (z.B. für WEF) stellt keine Lücke dar und kann nicht wieder zurückgezahlt werden.
  • Es dürfen Lücken der 10 vorangehenden Jahre geschlossen werden. 
  • Pro Fehljahr kann nur einmal eingekauft werden.
  • Beitragslücken von mehreren Jahren dürfen in einem Einkauf geschlossen werden oder können auf verschiedene Einkäufe in unterschiedlichen Jahren verteilt werden.
Einschränkung Höhe Einkaufsbetrag

Als maximal möglicher Einkaufsbetrag pro Jahr gilt 8% des oberen BVG-Lohnes, dies auch für Personen ohne PK-Anschluss.


Praxisnahes Beispiel

Nebst der Stärkung der eigenen Vorsorgesituation bieten Einkäufe in die Säule 3a auch Potential für Steuereinsparungen. Ein Beispiel dazu:

Ausgangslage

Für das nachfolgende Beispiel wählen wir ein Paar (verheiratet), römisch-katholisch und wohnhaft in der Stadt Luzern. 

Situation heute

steuerbares Einkommen vor Säule 3a CHF 150'000
Einzahlung Säule 3a ordentlich (2x Maximum gerundet) - CHF 14'000
steuerbares Einkommen neu CHF 136'000
Steuerbelastung CHF 22'100

Situation bei Einkauf in Säule 3a

steuerbares Einkommen vor Säule 3a CHF 150'000
Einzahlung Säule 3a ordentlich (2x Maximum gerundet) - CHF 14'000
Einkauf Säule 3a aufgrund vorhandener Lücke - CHF 7'000
steuerbares Einkommen neu CHF 129'000
Steuerbelastung CHF 20'400

Fazit

Mit dem Einkauf von 7'000 Franken in die Säule 3a kann eine Steuereinsparung von 1'700 Franken erzielt werden.

Damit Sie Ihre Altersvorsorge passgenau aufbauen, dies gilt insbesondere bei Einkäufen in die Säule 3a und Pensionskasse, ist eine langfristige Planung empfehlenswert. Wir beraten Sie gerne.


Haben Sie Fragen zur Vorsorge? Wir beraten Sie gerne.

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