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Haus / Eigentumswohnung umbauen oder renovieren

Auch nach dem Einzug benötigt Ihr Eigenheim Pflege, Unterhalt und Renovation.

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Kosten budgetieren

Die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses verursacht Kosten und erfordert Unterhaltsmassnahmen. Geräte und Installationen müssen gewartet werden. Ist deren Lebensdauer erreicht oder gar überschritten, dann müssen sie ersetzt werden. Mit zunehmendem Alter und Abnutzung der Wohnung oder des Hauses steigen nicht nur diese Auslagen, sondern auch die Notwendigkeit einer grosszyklischen Gesamtsanierung. Eigentümer müssen diese Auslagen (anteilsmässig) selber tragen. Entsprechend empfiehlt es sich diese zu budgetieren und sinnvoll zu terminieren.

Immobilien-umbauen-renovieren-Prozess

3 Schritte zum erfolgreichen Umbau oder Renovation

1

Informationen Umbau/Renovation

Informieren Sie sich über die Grundlagen, Kosten und Möglichkeiten.
2

Renovationskosten planen/berechnen

Mit unserem Renovationskostenrechner können Sie die anfallenden Investitionen planen und berechnen.
3

Finanzierung planen

Wir unterstützen Sie mit der passenden Finanzierungslösung.
Immobilien-umbauen-renovieren-Störer

In die Zukunft investieren, nachhaltig sanieren.

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1. Informationen zur Renovation/Sanierung

Renovation- und Sanierungsgrundlagen

Die Massnahmen unterscheiden sich in der Höhe der Kosten, der Regelmässigkeit des Auftretens oder inwiefern sie die Steuerbelastung beeinflussen.

Differenziert werden werterhaltende und wertvermehrende Aufwendungen sowie Positionen, die unter Anlagekosten oder Unterhaltskosten fallen. Ebenso unterscheidet man Unterhaltskosten, Instandhaltungskosten oder Instandsetzungskosten.

Umbaukosten sind zudem weder Unterhaltskosten noch wertvermehrende Aufwendungen. Sie gehören zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten.

Im Weiteren gibt es auch Wartungskosten und Kosten für Anschlussgebühren sowie allenfalls die Hauswartung oder Verwaltung.

Werterhaltend vs. wertvermehrend                

Zu den werterhaltenden Massnahmen zählen Reparaturen, Ersatzbeschaffungen für nicht mehr verwendete Elemente wie Türen, Fenster, Heizungsanlagen und elektronische Gebrauchsgegenstände wie die Waschmaschine, sowie auch Aufwendungen für Garage und Treppen.

Zu den wertvermehrenden Investitionen gehört zum Beispiel der Einbau eines neuen Luxusbades. Wertvermehrende Auslagen können nicht als Abzüge für die Einkommenssteuer geltend gemacht werden, dafür jedoch bei der Ermittlung des Grundstückgewinns.

Zu beachten in diesem Zusammenhang ist auch: Investitionen wie zum Beispiel energetische Sanierungsmassnahmen führen oft zu einem Mehrwert. Ist das der Fall, wird der Eigenmietwert bei der nächsten Neueinschätzung der Liegenschaft entsprechend angehoben. Es kann dadurch netto ein Steuernachteil resultieren.

Einmalig vs. jährlich                

Grosszyklische Sanierungen treten vielleicht alle dreissig Jahre auf, währenddessen insbesondere in älteren Liegenschaften laufend kleinere Unterhalts- und Reparaturkosten anfallen. Viele Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler haben je nach Hersteller, Nutzungsintensität und Pflege eine Lebensdauer von zehn bis fünfzehn Jahren, Kochherde und Backofen meist noch ca. fünf Jahre länger.

Steuerrelevant                

Eigenheim-Besitzer sind von verschiedenen Ausgaben betroffen, die wiederum Steuerfolgen haben können. Unabhängig von der Regelmässigkeit und Höhe können gewisse Kostenpositionen auf eine Steuer keinen Einfluss ausüben, auf eine andere jedoch schon.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter «Eigenheim und Steuern».

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Kosten

Bauteile und Materialien altern unterschiedlich schnell. Wandanstriche und Bodenbeläge können bereits nach zehn Jahren Erneuerungsbedarf aufweisen, umgekehrt kann ein Bad oder ein Fenster eine Lebensdauer von 40 Jahren überschreiten. Die Lebensdauer ist nicht zuletzt von der Intensität der Nutzung und der Qualität der Elemente abhängig. Dies gilt es auch bei Renovationsentscheiden zu berücksichtigen.

Küche                

Die Küche entwickelt sich von einem rein funktionalen Raum vermehrt zu einem Statussymbol der Haushalte. Die Grundrisse werden offener und gehören immer mehr zum Wohnbereich. Damit einhergehend haben sich die Bedürfnisse an Küchenmobiliar und -geräte verändert – weg von funktional hin zu High-Tech und Design, Kochinseln und Induktionsfeldern. 

Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Küche beträgt ca. 25 bis 35 Jahre, diejenige der Geräte zwischen 15 und 20 Jahre.

Standardküchen im unteren Preissegment sind komplett ausgerüstet, beinhalten Schränke, Korpusse und Schubladen, inklusive Griffe und Scharniere, Arbeitsfeld, Spüle, Glaskeramikkochfeld mit Dampfabzug, Backofen, Geschirrspüler sowie einen Kühlschrank mit Gefrierfach, aber keine Extras, wenig High-Tech, wenig Lack und wenig Granit.

Mehr Fläche, wertvollere Materialien und zusätzliche Ausrüstung erhöhen das Preisschild. Für den Stauraum inklusive der Fronten und der Griffe wird qualitativ besseres Material verwendet, bei der Arbeitsplatte Kunststein oder Massivholz statt einer Kunstharzabdeckung und die Küchenarmaturen weisen eine komfortablere Handhabung auf und sind hochwertiger im Design und Material. Zudem sind die technischen Geräte moderner.

Je breiter die Schränke und Schubladen, einzigartiger die Möbelstücke, moderner die Technologie, desto teurer wird die Küche. Ebenfalls erhöhen grifflose Lackfronten und edle Materialien wie Schiefer oder Nussbaumholz den Preis.

Abhängig sind die Kosten für eine Küche von:

  • der Grösse der Küche und dem Stauraum
  • der Raumaufteilung und der entsprechenden Platzierung (einzeilig, mehrzeilig, Kochinsel)
  • den verwendeten Materialien (Arbeitsplatte, Fronten, Griffe)
  • der Qualität und Hersteller der elektrischen Geräte
  • der Wahl des Küchenbauers

Küchen für Studios und kleine Appartements sind ohne Geräte je nach Einrichtungshaus bereits ab wenigen hundert Franken erhältlich. Grössere Kompaktküchen, ebenfalls ohne Geräte, gibt es ab ca. 5'000 Franken. Eine preisgünstige Küche im Mietwohnungsstandard kostet etwa 15'000 Franken. Durchschnittlich sollte für eine Standard-Küche mittlerer Qualität inklusive Geräte etwa 20'000 bis 30'000 Franken budgetiert werden. Für die Traumküche im obersten Segment kann das Preisschild rund 40'000 bis 50'000 Franken betragen.

Sparpotenzial kann vorhanden sein bei:

  • Hersteller der technischen Geräte: Teure Geräte sind teilweise mit mehr Programmen ausgestattet und sparsamer, Backöfen verfügen über einen Auszug und eine Selbstreinigungsfunktion; die Lebensdauer ist jedoch meist vergleichbar
  • Austausch von Fronten und elektronische Geräte (anstelle vollständiger Küche)
  • Schwenktablare sind teurer als normale
  • Arbeitsplatte: Kunststoff ist günstiger als Chromstahl, Granit ist noch teurer
  • Anpassungsarbeiten können teurer sein als neu einbauen

Bad/WC                

Das Badezimmer entwickelt sich immer mehr zu einer Wohlfühl- und Wellness-Oase. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Bades bewegt sich zwischen 35 und 50 Jahren. Wenn eine Renovation ansteht, stellt sich die Frage, ob die vorhandene Ausstattung gleichwertig ersetzt werden soll oder ob eine Umstellung oder sogar Vergrösserung wünschenswert ist.

Eine Sanierung des Badezimmers ist ab 10'000 Franken umsetzbar mit schlichten, aber hochwertigen Fliesen und gestrichenen Wänden, wo kein Wasser hingelangt. In diesem Preis ist eine Standardkeramik-Badewanne, ein Einzel-Waschtisch (mit Spiegelschrank und Untermöbel) sowie eine Toilette inbegriffen.

Mit einem Budget von 15'000 bis 20'000 Franken können Naturstein und gehobene Sanitärkeramik verwendet werden, ebenso ist ein Doppel-Waschtisch, eine Badewanne und eine separate Dusche möglich, eventuell sogar mit beheizbarem Handtuchhalter.

Mit Ausgaben in der Höhe über 25'000 Franken kann das Badezimmer komplett erneuert und gestaltet werden. Dies beinhaltet neue Anschlüsse einzuziehen, feinste Materialien und luxuriöse Sanitärkeramik zu verwenden wie auch eine Ambiente-Beleuchtung und eine Fussbodenheizung einzubauen.

Abhängig sind die Kosten für ein neues Badezimmer von:

  • Verlegung neuer Wasser- und Stromleitungen
  • Grösse des Badezimmers (Anzahl der zu verlegenden Fliesen/Grösse der Wanne/Dusche)
  • verwendete Materialien
  • Art der Toilette (einfaches WC vs. Dusch-WC)
  • Wanne und/oder Dusche

Bodenbeläge                

Unteres Preissegment: Bis 20 Franken pro m2

  • Synthetik-Teppiche
  • PVC-Beläge
  • Fliesen
  • Laminatplatten

Je nach Raum und Beanspruchung kann sich aufgrund der eher geringen Lebensdauer ein hochwertigerer Belag bewähren. 

Mittleres Preissegment: Bis 50 Franken pro m2

  • Qualitativ bessere Laminatplatten
  • günstigere Parkettbeläge
  • hochwertige Synthetik-Teppiche
  • günstigere Textilbeläge aus Naturfasern
  • erlesene Kunststoff-Beläge
  • Kork-Böden
  • Fliesen aus Keramik oder günstigerem Naturstein
     

Hohes Preissegment: Über 50 Franken pro m2

  • Qualitativ hochstehende Parkettbeläge (Eiche-, Nuss- oder Kirschbaum)
  • schwere Woll-Teppiche fürs Wohnzimmer
  • Synthetik-Produkte für höchste Beanspruchung
  • erlesene Natursteinbeläge
  • elegante fugenlose Bodenflächen
  • exklusive Keramik-Produkte

Hier kommt auch die Lebensdauer zum Tragen: Ein Boden, der nur alle 20 oder 40 Jahre ersetzt werden muss, macht den Mehrpreis gegenüber weniger langlebiger Massenware oftmals mehr als wett.

Je anspruchsvoller die Verlegearbeit, desto mehr lohnt es sich einen Fachmann beizuziehen. Während das Einbringen eines Teppichs in einen kleineren, rechteckigen Raum verhältnismässig einfach ist, erfordert das Verlegen von Massiv-Parkett oder Steinbelägen sehr viel handwerkliches Geschick und die entsprechenden Geräte. Die Kosten für die fachmännische Arbeit starten bei 15 Franken pro m2 (z.B. für flächig verlegte Teppiche) und gehen bis 50 Franken oder mehr (z.B. für anspruchsvolle Parkett-Arbeiten), zuzüglich Vorarbeiten wie Beläge entfernen, Nivellieren etc.

Richtwerte für neue Böden (inkl. Verlegen)

  • Parkett: zwischen CHF 80 bis 250 pro m2 je nach Qualität
  • Keramikplatten: CHF 125 pro m2
  • Natursteinplatten (z. B. Granit): CHF 200 pro m2
     

Die durchschnittliche Lebenserwartung

  • Teppich: ca. 10 Jahre
  • Parkett: ca. 20 bis 40 Jahre
  • Keramik- und Tonplatten: ca. 30 bis 40 Jahre
  • Kunststoffboden wie Laminat: ca. 15 bis 20 Jahre

Wände                

Richtwerte für Malerarbeiten

  • zwischen CHF 12 bis 20 pro m2 (Innenanstrich). Je nach Untergrund, Menge, Beschichtungsgängen etc. sehr unterschiedlich. Malerarbeiten im Neubau sind günstiger.
  • Einfamilienhaus alle Räume streichen: CHF 5'000 bis 10'000
  • 3.5 Zimmer-Wohnung alle Räume streichen: CHF 3'000 bis 5'000

Heizung                

Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Heizung beträgt ca. 20 bis 30 Jahre. Radiatoren/Bodenheizung müssen normalerweise nach 55 bis 70 Jahren ersetzt werden.

Richtwerte

  • Ersatz alte Anlage: ab CHF 15'000 bis 30'000
  • Einbau neue Heizung (Wärmepumpe, Holzpellets oder Wärme-Kraft-Kopplung): ca. CHF 50'000
  • Luftwasser-Wärmepumpe für Einfamilienhaus: CHF 25'000
  • Erdwärmepumpe für Einfamilienhaus: CHF 40'000

Hinweis:
Das Energiegesetz des Kantons Luzern macht seit 2019 Vorgaben zum Heizungsersatz. Der «eins-zu-eins»-Ersatz einer Öl- oder Gasheizung ist nicht mehr ohne weiteres möglich. Zudem müssen zentrale Elektroheizungen und Elektroboiler (in Wohnbauten) bis 2034 durch andere Technologien ersetzt werden. Detaillierte Informationen zum Energiegesetz finden Sie bei «Energie Luzern».

Informationen zum aktuellen Förderprogramm des Kantons Luzern finden Sie hier.

Fenster/Fassade/Dach                

Die Richtwerte für eine Sanierung von Fenstern, Fassade oder Dach sehen wie folgt aus:

  • Steildach Einfamilienhaus komplett sanieren (Unterdach, Latten, Ziegeln, Spenglerarbeit): CHF 35'000
  • Flachdach Einfamilienhaus komplett sanieren: CHF 20'000
  • Wärmedämmung Steildach: ca. CHF 150 bis 250 pro m2 Fläche bzw. CHF 12'000 bis 20'000 für ein Einfamilienhaus
  • Wärmedämmung Fassade: CHF 40'000 bis 80'000 für ein Standard-Einfamilienhaus
  • Gewöhnliches Fenster (1.5m2), mittlerer Standard mit Montage: CHF 1'100

Die durchschnittliche Lebenserwartung für diese Bauelemente betragen:

  • Steildach: ca. 40 bis 50 Jahre
  • Flachdach: ca. 25 bis 30 Jahre
  • Fassade: ca. 30 bis 50 Jahre (verputzt länger als gestrichen)
  • Fenster und Aussentüren: ca. 30 bis 40 Jahre

Informationen zum aktuellen Förderprogramm des Kantons Luzern finden Sie hier.

Energieeffizienz im Haushalt                

Durch den Einsatz von effizienten Technologien bei Haushalts- und Küchengeräten, der Heizung sowie der Warmwasseraufbereitung besteht grosses Potenzial zur Reduktion des Energieverbrauchs.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei «Energie Schweiz».

Pflegetipps                

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Innenausbau, die Installationen und Geräte gemäss den Empfehlungen der Hersteller zu pflegen, warten und reinigen.

Böden

  • Teppichboden: Behandlung mit Reinigungsmaschine aus Fachhandel, nur Wollteppiche schamponieren
  • Parkett: nebelfeucht wischen, mit speziellen Pflegeprodukten behandeln, je nach Abnutzung abschleifen, versiegeln oder einölen
  • Keramik- und Tonplatten: Spezialreiniger verwenden
  • Kunststoffboden: nebelfeucht mit lauwarmem Wasser und Reinigungsmittel wischen
     

Küchengeräte

  • Kühlschrank, Gefriertruhe: regelmässig abtauen und reinigen
  • Geschirrspüler: Filter reinigen und entkalken
  • Dampfabzug: Filter reinigen und je nachdem ersetzen
  • Steamer: regelmässig entkalken
     

Weiteres Inventar

  • Innentüren: Scharniere und Schlösser pflegen, defekte Schlösser und Klinken ersetzen
  • Wasserleitungen: Filter in Verteilerbatterie regelmässig reinigen
  • Abwasserrohre: alle zwei bis drei Jahre durchspülen lassen
  • Sanitärapparate, Leitungen: regelmässig entkalken
     

Aussenbereich

  • Ziegeldach: Rinnen putzen, Moos entfernen, defekte Ziegel ersetzen
  • Flachdach mit Kies: Pflanzenwuchs kontrollieren, Unkraut entfernen
  • Fassade mit Holz: morsche Teile ersetzen
  • Fensterrahmen: Dichtung alle fünf bis zehn Jahre überprüfen, je nachdem Mechanik ölen
  • Fensterrahmen und -laden aus Holz: alle zehn Jahre streichen, Laden jährlich wachsen und mit Leinöl pflegen
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Heizungsersatz

Beim Ersatz einer Heizung muss der neue Wärmeerzeuger so ausgerüstet werden, dass mindestens 10 Prozent des massgebenden Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Diese Regelung ist mit dem neuen Energiegesetz 2019 in Kraft getreten. Eigentümern stehen vier Optionen zur Verfügung, um eine Heizung gesetzeskonform zu ersetzen:

Gebäude nach Minergie zertifizieren                

Ist das Gebäude nach Minergie zertifiziert, herrscht freie Wahl beim Heizungsersatz. In Minergie-Gebäuden kann eine fossile Heizung ohne zusätzliche Massnahmen durch eine fossile Heizung ersetzt werden.

Weitere Informationen zu Minergie: www.minergie.ch

Gebäude mit GEAK-Gesamteffizienzklasse «D» oder besser                

Entspricht die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes mindestens der GEAK-Klasse «D», herrscht freie Wahl beim Heizungsersatz. Eine fossile Heizung kann ohne zusätzliche Massnahmen durch eine fossile Heizung ersetzt werden.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK): www.geak.ch

Fachgerechte Umsetzung einer Standardlösung                

Die 11 Standardlösungen für den Ersatz der Wärmeerzeugung bieten eine breite Auswahl an gut umsetzbaren haus- und bautechnischen Massnahmen. Bereits umgesetzte Standardlösungen können angerechnet werden.

1. Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung

Die Sonnenkollektoren müssen mindestens eine Fläche von 2% der Energiebezugsfläche des Gebäudes aufweisen.

2. Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung

Die Heizwärme wird durch die Holzfeuerung erzeugt. Das Warmwasser kann entweder während der Heizperiode durch die Holzfeuerung erzeugt werden oder ganzjährig mittels Wärmepumpenboiler.

3. Elektro-Wärmepumpe

Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für den Heizungs- und Warmwasserbedarf mit einer Erdsonde, Wasser oder Aussenluft als Wärmequelle

4. Erdgas-Wärmepumpe

Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für den Heizungs- und Warmwasserbedarf, entweder monovalent oder bivalent mit mindestens 50% des Leistungsbedarfs und einem Wirkungsgrad von mindestens 120%.

5. Fernwärmeanschluss

Anschluss an ein Netz, das Wärme aus einer KVA, ARA oder erneuerbaren Energiequellen bezieht.

6. Wärmekraftkopplung

Mit einer Wärmekopplung können mindestens 60% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser gedeckt werden, wofür ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 25% erforderlich ist.

7. Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage

Wärmeerzeugung durch Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Watt pro m2 Energiebezugsfläche. Als Wärmequelle wird die Aussenluft genutzt.

8. Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle

Der U-Wert der bestehenden Fenster muss mindestens 2.0 Watt pro m2 K betragen. Der U-Wert der neuen Verglasung darf höchstens 0,7 Watt pro m2 K betragen.

9. Wärmedämmung von Fassade und Dach

Bei einer betroffenen Fläche von mindestens 0,5 m2 pro m2 Energiebezugsfläche liegt der U-Wert der bestehenden Fassade/ Dach/ Estrichboden bei mindestens 0,6 Watt pro m2 K und nach der Dämmung bei höchstens 0,2 Watt pro m2 K.

10. Erneuerbarer Grundlast-Wärmeerzeuger mit fossilem Spitzenlastkessel

Ein mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25%. Ergänzung durch einen mit fossilem Brennstoff bivalent betriebenen Spitzenlast-Wärmeerzeuger.

11. Kontrollierte Wohnungslüftung

Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, die einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 70% aufweist.

Kauf von Biogaszertifikaten für Gasheizungen                

Der Betrag ist in einer Einmalzahlung für 20 Jahre zu leisten, welche gemäss Energieverordnung errechnet wird. Das Zertifikat für das Biogas muss vor Inbetriebnahme der Gasheizung vorliegen.

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GEAK Plus

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ist ein Beratungsinstrument für die energetische Bestandesaufnahme von Gebäuden. Mit dem GEAK Plus lassen sich darüber hinaus Sanierungsmöglichkeiten untersuchen. Herausgegeben und gepflegt werden die GEAK-Instrumente vom Verein GEAK (www.geak.ch).

GEAK                

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) repräsentiert in der Form einer Energie-Etikette von «A» (sehr energieeffizient) bis „G“ (wenig energieeffizient) den energetischen Zustand einer Liegenschaft und enthält allgemeine Hinweise für Verbesserungen. Er zeigt, wie viel Energie ein Gebäude bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher benötigt.

GEAK Plus                

Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht, der zusätzlich zum GEAK-Inhalt konkrete, objektspezifische Hinweise für Sanierungsmassnahmen an einer Liegenschaft enthält. Mit den beschriebenen Massnahmen können bis zu drei Sanierungsvarianten dargestellt und deren Energieeinsparungen berechnet werden. In einer Variante wird in der Regel das Potenzial einer Gesamtsanierung untersucht. Daraus resultieren bis zu drei Energie-Etiketten für die Sanierungsvarianten und eine grobe Kostenschätzung für jede Variante. Zudem gibt der GEAK-Experte eine fachliche Empfehlung für das weitere Vorgehen ab. Damit ist der GEAK Plus ein geeignetes Instrument für die strategische Unterhaltsplanung von Liegenschaften.

In vier Schritten zum geförderten GEAK Plus:

  1. Wahl eines zertifizierten GEAK Experten bzw. einer Expertin und Bestellung einer Offerte. Die Liste der GEAK-Experten ist einsehbar unter: www.geak-tool.ch/experts.
  2. Einreichung des Fördergesuchs über das Gesuchsportal (portal.dasgebaeudeprogramm.ch) und Erteilung des Auftrags.
  3. Der GEAK Experte beurteilt die energetische Qualität des Gebäudes vor Ort und verwendet von der Eigentümerschaft die zur Verfügung gestellten Grundlagen wie Pläne und Daten zum Energieverbrauch.
  4. Der GEAK Experte erstellt einen GEAK Plus mit bis zu drei Sanierungsvarianten und informiert über die Ergebnisse seiner Analyse.

Weitere Informationen

GEAK Neubau                

Bei einem Neubau kann mit dem GEAK Neubau überprüft werden, ob die Gebäudevorgaben bei der Planung dem effektiven Energieverbrauch entsprechen oder nicht. Nach mindestens drei Jahren kann der GEAK Neubau mit Verbrauchsdaten aktualisiert werden. Im Kanton Luzern ist die Erstellung eines GEAK Neubaus gesetzlich vorgeschrieben (www.energiegesetz.lu.ch).

Anwendungsbereiche                

Der GEAK und GEAK Plus können bei folgenden Gebäudekategorien angewendet werden:

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Verwaltungsgebäude
  • Schulbauten
  • Hotels
  • Verkaufsflächen
  • Restaurants
  • Mischnutzungen der obigen Kategorien

Förderbeiträge durch den Kanton Luzern                

Als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen wird die Erstellung des GEAK Plus durch den Kanton Luzern gefördert.

Die wichtigsten Förderbedingungen:

  • nur für erstmalige Erstellung eines GEAK Plus
  • nur für bestehende Gebäude ohne komplexe Gebäudetechnik und Klimatisierung
  • keine Neubauten
  • der GEAK Plus muss den Qualitätskriterien des Kantons Luzern entsprechen
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2. Renovationskosten planen/berechnen

Die Verbesserung des Gebäudezustands erhöht den Wohnkomfort und dient der Werterhaltung der Liegenschaft. Energetische Massnahmen zeugen von Respekt gegenüber der Natur und den Ansprüchen nachkommender Generationen.

Mehr erfahren

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3. Finanzierung planen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung der Finanzierung. Oder möchten Sie noch mehr Informationen zur Renovation/Sanierung? Dann empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeber zum Thema. 

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