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Welches Konto in welchem Alter?

Finden Sie das geeignete Produkt für Ihr Kind.

Ab wann kann ich für mein Kind ein Sparkonto eröffnen? Wann kann mein Kind selbst eine Karte haben und kann das Konto überzogen werden? Diese Antworten finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.

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Kinder werden immer früher mit dem Thema Geld und Konsum konfrontiert. Deshalb sollten sie rechtzeitig lernen, dass das eigene Geld schneller ausgegeben als erlangt ist. 

Was Sie als Elternteil in diesem Kontext alles wissen müssen und wie Sie Ihr Kind auf dem Weg begleiten können: Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Konto- und Produkteröffnungen für unsere jüngsten Kunden.

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Ab welchem Alter sollte ich ein Sparkonto für mein Kind eröffnen?

Den idealen Zeitpunkt dafür gibt es nicht. Ein Jugendsparkonto können Sie bei der LUKB ab Geburt des Kindes eröffnen – bitte beachten Sie, dass es sich dabei um gebundenes Kindsvermögen handelt. Sie profitieren beim Sparkonto blu von attraktiven Zusatzleistungen sowie einem Vorzugszins. Weitere Informationen finden Sie unter lukb.ch/sparkonto-blu.

Was brauche ich, um ein Sparkonto für mein Kind eröffnen zu können?

Für die Kontoeröffnung eines Sparkontos (gebundenes Kindsvermögen) muss ein Inhaber der elterlichen Sorge (gesetzlicher Vertreter) bei der Eröffnung involviert sein. Dabei wird ein amtliches Ausweisdokument mit Foto (ID, Pass, Ausländerausweis etc.) benötigt, welches im Original an einer LUKB-Geschäftsstelle vorgelegt werden muss. Sollten Sie nicht bei einer LUKB-Geschäftsstelle vorbeikommen können, reicht auch eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie aus, welche Sie bspw. am SBB- oder Postschalter oder bei einer anderen Kantonalbank erstellen lassen können.

Kann ich ein Depot / Fondssparplan für mein minderjähriges Kind eröffnen?

Ja, diese Produkte können grundsätzlich ab Geburt des Kindes eröffnet werden, vorausgesetzt es stellt gebundenes Kindsvermögen dar und die Eröffnung/Verwaltung erfolgt durch einen gesetzlichen Vertreter. 

Kann ich eine Karte für das Sparkonto blu bestellen?

Ja, für dieses Konto können Sie eine kostenlose LUKI-Einzahlungskarte beantragen. Diese Karte ermöglicht Kindern Bareinzahlungen an LUKB-Einzahlungsautomaten und ist mit attraktiven Geschenken verbunden. Weitere Informationen zum Sparcours finden Sie unter lukb.ch/blukids

Ab welchem Alter sollte mein Kind ein Jugendkonto erhalten?

Ein Jugendkonto (Privatkonto blu), welches das Kind selbständig nutzen kann, um beispielsweise über das eigene Sackgeld zu verfügen, können Sie bei der LUKB ab dem 12. Geburtstag des Kindes eröffnen. Dazu müssen Sie Ihr Kind begleiten, denn wir benötigen Ihr schriftliches Einverständnis für die Eröffnung.

Ab welchem Alter kann mein Kind eine Visa Debitkarte (STUcard) haben?

Ab dem 12. Geburtstag kann Ihr Kind eine Visa Debit STUcard bestellen, sofern ein gesetzlicher Vertreter damit einverstanden ist. Die Limiten sind individuell wählbar und Kontoüberzüge sind prinzipiell nicht möglich. Es kann ebenfalls individuell definiert werden, wo die Karte überall genutzt werden kann (Internetkäufe, Geoblocking und weitere).

Wieso sollte ich meinem Kind schon mit 12 ein Jugendkonto eröffnen?

Entscheidend ist nicht das Alter des Kindes, sondern ob es selbständig über Geld verfügen muss. Isst Ihr Kind z.B. am Mittag auswärts? Wollen Sie in Ihrer Familie den Jugendlohn einführen oder das Sackgeld nicht mehr physisch abgeben? Mit der Eröffnung eines Jugendkontos erhält Ihr Kind auch eine Debitkarte und kann damit bezahlen oder Bargeld beziehen.

Ab welchem Alter kann mein Kind selbständig ein Konto eröffnen?

Bei der LUKB kann Ihr Kind ab dem 15. Geburtstag selbständig ein Konto für den ersten Lohn oder das Sackgeld eröffnen (Privatkonto blu). Ab diesem Alter ist keine elterliche Einverständniserklärung mehr notwendig, sofern keine Kreditkarten oder Depots/Fondssparplan gewünscht sind.

Ab welchem Alter kann mein Kind selbständig eine Visa Debitkarte (STUcard) bestellen?

Ab dem 15. Geburtstag kann der/die Jugendliche eine Visa Debit STUcard selbständig bestellen. Die Limiten sind individuell wählbar und Kontoüberzüge sind prinzipiell nicht möglich. Im E-Banking kann zusätzlich eingestellt werden, wo die Karte überall genutzt werden kann (Internetkäufe, Geoblocking und weitere).

Was passiert bei Volljährigkeit meines Kindes?

Ab dem 18. Geburtstag kann der/die Jugendliche vollumfänglich und selbständig über die Vermögenswerte verfügen, welche auf seinen/ihren Namen lauten. Die LUKB führt ab diesem Zeitpunkt die Geschäftsbeziehung mit dem/der Jugendlichen weiter. Dazu werden die Vertragsunterlagen erneuert. Weitere Informationen finden Sie hier lukb.ch/hilfe-volljaehrigkeit.

Muss mein Kind neu mit Kosten für die Konten/Karten rechnen?

Das blu-Angebot der LUKB mit Privatkonto blu inkl. Visa Debit STUcard, Sparkonto blu mit Vorzugszinsen, Fondssparplan und vielen weiteren Vorteilen ist bis zum 26. Geburtstag kostenlos (in Ausbildung bis zum 30. Geburtstag). 

Was muss ich in Bezug auf Kindsvermögen beachten?

Beim Vermögen minderjähriger Personen wird zwischen gebundenem und freiem Kindsvermögen unterschieden. Je nach Zweck und Herkunft dieser Gelder kommen unterschiedliche Kontoprodukte in Frage. Sämtliche Details zum Thema Kindsvermögen finden Sie unter lukb.ch/kindesvermoegen.

Wem gehört das Kindsvermögen?

Kindsvermögen (unabhängig ob gebunden oder frei) gehört klar dem Kind. Unabhängig davon, ob es sich um den Sparbatzen der Gotte, einer Schenkung der Oma oder selbstverdientes Sackgeld handelt: Die Gelder des Kindes dürfen zu keinem Zeitpunkt für Ausgaben der Eltern wie beispielsweise Steuern oder Versicherungen genutzt werden. Eltern können einen Einfluss auf den Verwendungszweck haben, sind gesetzlich aber zur rechtmässigen Verwaltung der Gelder verpflichtet.

Kann mein minderjähriges Kind ohne mein Einverständnis eine Kreditkarte bei der LUKB beziehen?

Kreditkarten unterliegen dem Konsumkreditgesetz. Aufgrund dieser Vorschriften (Art. 13) dürfen Kreditkarten nur mit schriftlicher Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters an minderjährige Personen vergeben werden. Bei der LUKB ist dies ab 16 Jahren möglich, vorausgesetzt das schriftliche Einverständnis liegt vor.

Als Alternative kann eine Prepaid-Kreditkarte bestellt werden, welche vorgängig aufgeladen wird und somit nur auf Guthabenbasis genutzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter lukb.ch/prepaid-mastercard.

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