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Mit Wohneigentum clever Steuern sparen

Wer ein Eigenheim besitzt, kann bei den Steuern Abzüge geltend machen. Sechs Ausgaben, die Sie im Kanton Luzern abziehen dürfen.

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1# Werterhaltende und wertvermehrende Investitionen

Kosten für Unterhaltsarbeiten, die den Wert Ihres Eigenheims erhalten, dürfen Sie beim steuerbaren Einkommen abziehen. Wertvermehrende Investitionen, zum Beispiel einen Anbau, können Sie hingegen nicht beim Unterhalt anrechnen. Wird die Immobilie später verkauft, sind diese Ausgaben aber bei der Grundstückgewinnsteuer abzugsfähig. Deshalb: Belege aufbewahren lohnt sich. 

2# Pauschaler Abzug

Anstelle der effektiven Kosten der Unterhaltsarbeiten können Sie auch einen Pauschalabzug geltend machen. Dieser beträgt für Liegenschaften, die jünger als 10 Jahre sind, 10 Prozent des Eigenmietwerts, für ältere 20 Prozent. Um die Steuerprogression über mehrere Perioden zu brechen, sollten grössere Reparaturen auf verschiedene Jahre verteilt und kleinere zusammengelegt werden. In allen anderen Jahren profitieren Sie vom Pauschalabzug. 

3# Schuldzinsen

Auch die Hypothekarzinsen können Sie in aller Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen. 

4# Energiesparmassnahmen

Ausgaben für energiesparende und umweltschützende Massnahmen wie beispielsweise die Installation einer Solaranlage können Sie bei den direkten Bundessteuern in Abzug bringen. Dies gilt in diesem Fall auch für wertvermehrende Investitionen. Falls das steuerbare Einkommen durch hohe Abzüge ins Negative rutscht, darf der überschiessende Betrag auch noch bis zu zwei Jahre später angerechnet werden. 

5# Eingeschränkte Nutzung

Wenn Räume renoviert werden und übergangsweise nicht bewohnbar sind, ist deren Anteil vom Eigenmietwert abzugsfähig. Zudem können bei der direkten Bundesteuer unter Umständen Abzüge vom Eigenmietwert gemacht werden, wenn nur noch ein Teil der Räume tatsächlich genutzt wird. Zum Beispiel, wenn Zimmer nach dem Auszug der Kinder durchgehend leer stehen. 

6# Indirekte Amortisation

Wenn Sie Ihre Hypothek indirekt über verpfändete Säule-3a-Gelder amortisieren, profitieren Sie bei den Steuern gleich doppelt: Der Schuldzinsabzug bleibt so konstant bestehen und auch die Einzahlungen auf die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. 

 

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