QR-Rechnung-Intro

QR-Rechnung

Rechnungen einfach bezahlen

Die QR-Rechnung macht das Bezahlen von Rechnungen einfach und bequem: QR-Code im LUKB E-Banking-App einscannen, Zahlungsinformationen kontrollieren und Zahlung freigeben. Das mühsame Eintippen von Bankdaten entfällt und es passieren weniger Fehler.

QR-Rechnung-Text

Was ist eine QR-Rechnung und wie funktioniert sie?

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Wissenswert
Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch im E-Banking oder in der Mobile Banking App eingelesen. Sie müssen nur noch die Zahlungsinformationen kontrollieren. Das mühsame Eintippen von Bankdaten entfällt und es passieren weniger Fehler.

 

Rechnungen können wie gewohnt bezahlt werden

Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind im QR-Code wie auch im Klartext integriert und somit ohne technische Hilfsmittel (z.B. Scanner, Belegleser) lesbar. Beachten Sie, dass handschriftliche Mitteilungen nicht mehr erlaubt sind.

Am Smartphone in der LUKB-App (Empfehlung) 
Scannen Sie den QR-Code auf der Rechnung mit Ihrer LUKB-App ein und lösen die Zahlung mit einem Klick aus. LUKB E-Banking App jetzt kostenlos herunterladen: 



Am Computer über das LUKB E-Banking 
Im LUKB E-Banking stehen Ihnen unter den Menüpunkten «Zahlungen», «Rechnungen scannen & bezahlen» zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Mit Smartphone & «LUKB E-Banking-App»
Auf Ihrem Smartphone wählen Sie auf der Startseite der E-Banking-App die Funktion «Computer koppeln». QR-Rechnungen, die Sie nach dem Koppeln mit dem Smartphone scannen, werden von Ihrem Smartphone an das LUKB E-Banking übermittelt und zur Ausführung aufgelistet.

2. Mit Lesegerät
Wenn Sie kein Smartphone für das Scannen zur Verfügung haben, können Sie im LUKB E-Banking den QR-Code mit einem handelsüblichen Lesegerät (z.B. Scanner, Belegleser) einlesen:

Auf lukb.ch/belegleser finden Sie eine Auswahl an Lesegeräten. Für das Einlesen von QR-Rechnungen in eine Buchhaltungs-Software informieren Sie sich bitte beim Hersteller.

Manuelle Erfassung
Wenn Sie weder eine LUKB-App, noch ein Lesegerät besitzen, können Sie die Zahlungsinformationen auch manuell eingeben. Der Zahlteil der QR-Rechnung kann auch am Schalter zur Zahlung verwendet werden. 

Die QR-Rechnung kommt im Inlandzahlungsverkehr in zwei Ausprägungen vor:

  1. QR-IBAN mit QR-Referenz
  2. IBAN ohne Referenz
QR-Rechnung-Konditionen-Akkordeon

Details

Konditionen                

Verarbeitung     Kostenlos bei Privat- und Vereinskonten, bei Geschäftskonten gemäss separater Broschüre

Fremdspesen
(Posttaxen oder Gebühren anderer Banken) 

Weiterverrechnung
 

Voraussetzungen                

Privat-, Vereins- oder Geschäftskonto bei der LUKB.

QR-Rechnung-Störer (Rechnungssteller)

Die QR-Rechnung aus Sicht von Rechnungsstellern

QR-Rechnung-FAQ-Tab

Häufige Fragen

Was ist eine QR-Rechnung?                

Zentrales Element der QR-Rechnung ist der Swiss QR-Code, eine quadratische Grafik, in der sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen abgespeichert sind. Durch das Scannen des Swiss QR-Codes werden alle Zahlungsinformationen automatisch eingelesen. Alle Informationen sind auch in geschriebener, von Auge lesbarer Form auf der QR-Rechnung abgebildet, was auch papiergebundenes Zahlen ermöglicht.

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Was ist eine QR-IBAN?                

  • Die IBAN und die QR-IBAN sind mit dem selben Konto verknüpft. 
  • Die QR-IBAN entspricht den Regeln des ISO-Standards für IBAN und ersetzt die ESR-Teilnehmernummer als Verfahrensmerkmal.
  • Bei Zahlungen mit einer strukturierten QR-Referenz muss die QR-IBAN als Angabe des Gutschriftskontos verwendet werden.
  • Eine QR-IBAN kann nur für Zahlungseingänge verwendet werden. Zahlungen zulasten einer QR-IBAN sind nicht vorgesehen/möglich.

Sind Einzahlungen am Postschalter sowie Autogiro-Aufträge möglich?                

Ja, eine QR-Rechnung kann mittels Autogiro-Auftrag bei der Luzerner Kantonalbank eingereicht oder am Postschalter bezahlt werden.

Gibt es Einzahlungsscheine ohne vorausgefüllte Beträge oder Adressen?                

Ja, es können Belege ohne Betragsvorgabe und ohne Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet werden. Für solche Belege ist die QR-Rechnung mit IBAN und ohne Referenz zu verwenden.

In welchen Währungen können QR-Rechnungen ausgestellt werden?                

Schweizer Franken und Euro. Die Währungsabkürzung CHF oder EUR muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Codes und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein angedruckt werden.

Welche handschriftlichen Ergänzungen sind möglich?                

  • Name und Adresse des Zahlungspflichtigen können bei neutralen Belegen nachträglich handschriftlich im Zahlteil ergänzt werden. Sonst sind keine handschriftlichen Ergänzungen möglich, da es sonst zu Verarbeitungsproblemen kommt.
  • Bei den heutigen roten Einzahlungsscheinen konnte man handschriftliche Ergänzungen anbringen. Beliebt waren Ergänzungen im Mitteilungstext wie beispielsweise «betrifft Bestellung xy». Diese Ergänzungen müssen bei der Rechnungsgenerierung im QR-Code codiert werden.

Welche Ausprägungen der QR-Rechnungen gibt es?                

Die Einführung von QR-Rechnungen sieht folgende drei Ausprägungen vor:

QR-Rechnung mit IBAN ohne Referenz
Die QR-Rechnung mit IBAN ohne eine Referenz ersetzt den roten Einzahlungsschein und kann mit oder ohne dem Element «Zusätzliche Information» verwendet werden. 

QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz
Die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz gilt als Ersatz des orangen Einzahlungsscheins. Die Debitoren können beim Zahlungseingang anhand der zurückgemeldeten Referenz automatisiert abgeglichen werden. Die QR-IBAN erzwingt, dass die Referenz vom Zahler erfasst bzw. vom Finanzinstitut des Zahlers weiter gegeben werden muss.

Eine neue dritte Ausprägung unterstützt in erster Linie den zunehmend wichtigen Zahlungsverkehr in Euro unter Verwendung der Structured Creditor Reference (SCOR), eines internationalen Standards nach ISO 11649, der sowohl in der Schweiz als auch im SEPA-Raum genutzt werden kann.

QR-Rechnung mit Creditor Reference
Die Structured Creditor Reference (Ref Type SCOR) funktioniert gleich wie die QR-Referenz. Sie kann aber zusätzlich auch im internationalen Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Die Creditor Reference darf nur in Kombination mit der IBAN verwendet werden.  Diese Ausprägung ist interessant für international tätige Firmen, welche schon länger die SCOR-Referenz für Fakturierungen im EU-Raum verwenden und nun die Fakturierung im In- und Ausland vereinheitlichen können.

WICHTIG: Für die Fakturierung innerhalb der Schweiz empfehlen wir die Verwendung der QR-IBAN mit QR-Referenz. 

Wo finde ich die QR-IBAN zu meinem Konto?                

  • Im LUKB E-Banking finden Sie die QR-IBAN in den Kontodetails. 
  • Eine QR-IBAN kann nur für Zahlungseingänge verwendet werden. Zahlungen zulasten einer QR-IBAN sind nicht vorgesehen/möglich.

Kann ich ohne Software eine QR-Rechnung erstellen?                

Ja, die LUKB stellt im E-Banking unter «Meine LUKB» // «QR-Rechnung erstellen» eine Lösung zur Erstellung von QR-Rechnungen zur Verfügung.

Welche Werte können im Feld «Referenz» verwendet werden?                

Im Feld «Referenz» sind die 27-stellige QR-Referenz (heute ESR-Referenznummer) oder die bis zu 25-stellige Creditor Reference gemäss ISO 11649-Standard zulässig. Die Wahl der QR-Referenz verlangt die Verwendung der QR-IBAN, die Creditor Reference die IBAN.

Wie und wo können Angaben über den Zahlungszweck angebracht werden?                

  • Die heute auf den Einzahlungsscheinen verwendeten Feldbezeichnungen «Zahlungszweck» und «Keine Mitteilung anbringen» werden durch das Feld «Zusätzliche Informationen» im Swiss QR Code ersetzt, das bis zu 140 Zeichen umfasst.
  • Zusätzliche Informationen können beim Verfahren mit Mitteilung und beim Verfahren mit strukturierter Referenz verwendet werden. Unstrukturierte Mitteilung und Rechnungsinformationen dürfen zusammen maximal 140 Zeichen enthalten.
  • Unstrukturierte Informationen können zur Angabe eines Zahlungszwecks oder für ergänzende textuelle Informationen zu Zahlungen mit strukturierter Referenz verwendet werden.
  • Rechnungsinformationen enthalten codierte Informationen für die automatisierte Verbuchung der Zahlung. Die Daten werden nicht mit der Zahlung weitergeleitet.
  • Die dort verwendeten Angaben müssen auf dem Zahlteil rechts vom Swiss QR Code in Druckschrift angedruckt werden. Handschriftliche Ergänzungen durch den Rechnungssteller sind nicht mehr zugelassen.

Kann der Zahlteil und der Empfangsschein frei gestaltet werden?                

Nein, die «Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung» müssen eingehalten werden.

Ist bei einer QR-Rechnung die in Papierform ausgestellt wird eine Perforation vorgeschrieben?                

Ja, eine Perforation des Zahlteils ist obligatorisch, wenn die QR-Rechnung ausgedruckt und versendet werden soll. Wird die QR-Rechnung mit Zahlteil und Empfangsschein bzw. der Zahlteil mit Empfangsschein separat als PDF-Dokument erstellt und elektronisch versendet, muss das Format A6 des Zahlteils und des links angebrachten Empfangsscheins durch Linien gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss auf jeder dieser Linien ein Scherensymbol angebracht werden oder alternativ der Hinweis «Vor der Einzahlung abzutrennen» oberhalb der Linie (ausserhalb des Zahlteils).

Können auf dem Zahlteil zusätzliche Elemente, wie z.B. Werbung angebracht werden?                

Nein, auf dem Zahlteil dürfen weder auf der Vorder- noch Rückseite zusätzliche Elemente angebracht werden. Werbung darf jedoch im Rechnungsschreiben platziert werden.

Darf der Rechnungssteller das Betragsfeld mit XXX ausfüllen?                

Nein, Leistungserbringer (z.B. Versicherung, Krankenkasse) die einer versicherten Personen eine Kopie der Abrechnung zukommen lässt, dürfen das Betragsfeld nicht mit XXX ausfüllen. Die Betragsangabe ist stets numerisch mit Dezimaltrennzeichen und zwei Nachkommastellen. In diesem Fall: «0.00». 

Kann die QR-Rechnung vor dem ersten Massenversand durch die LUKB geprüft werden?                

Den Softwareherstellern, sowie den Rechnungsstellern, stehen zwecks Selbstkontrolle folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

QR-Code selber prüfen

Prüfservice der LUKB 

  • Gerne überprüfen wir eine Muster-Rechnung auf die Anforderungen zu Darstellung und Inhalt. Senden Sie uns pro Konto/IBAN jeweils ein Beispiel der QR-Rechnung als separates PDF an : de-erpuahat@yhxo.pu

Für den Rechnungssteller besteht keine Pflicht, die Rechnungen prüfen zu lassen. Ein mangelhaft aufgedruckter Swiss QR Code kann in der Verarbeitung Störungen verursachen und es kann zu Rückweisungen kommen.

Können QR-Rechnungen ohne Betrag und Zahlungspflichtigen ausgestellt werden?                

Ja. Angaben zum Betrag und Zahlungspflichtigen bei der Rechnungsstellung sind nicht zwingend. Sie können durch den Rechnungsempfänger in den Feldern mit Eckmarken handschriftlich erfasst werden.

Was für Handlungsbedarf besteht bei Debitorensystemen?                

  • Achten Sie darauf, dass die Adressen in den Debitoren-Stammdaten, falls möglich, strukturiert hinterlegt (Strasse und Hausnummer sowie PLZ und Ort getrennt) sind.
  • Klären Sie, ob Ihre im Einsatz stehende Fakturierungslösung die Erstellung von QR-Rechnung unterstützt.
  • Stellen Sie vor der Umstellung auf die QR-Rechnung sicher, dass Ihre Finanzlösung die Avisierung mit camt-Meldungen verarbeiten kann.

Wie werden Zahlungseingänge aus QR-Rechnungen avisiert?                

  • Falls Sie für die elektronische Avisierung von Zahlungseingängen den ESR-Gutschriftsrecord Typ 3 nutzen, erhalten Sie bei Umstellung auf die Fakturierung von QR-Rechnungen automatisch den camt.054. 
  • Die Zahlungseingänge aus ESR- sowie aus QR-Rechnungen werden beide im camt.054 übermittelt. Sie können die camt.054 Datei wie bisher die ESR.v11 Datei im E-Banking herunterladen. Auf dem Konto werden die ESR- und QR-Rechnungen separat in zwei Sammelgutschriften verbucht.
  • Achtung: Das zusätzliche Einlesen der ESR.v11 Datei  kann zu Doppelbuchungen führen, da sämtliche Gutschriften die in der ESR.v11 Datei geliefert werden, bereits in der camt.054 Datei enthalten sind. 

Wie stelle ich auf die neuen Kontoreportingformate (camt) um?                

  • Kontaktieren Sie vorgängig Ihren Software-Partner und erkundigen Sie sich, welches camt-Format für Sie das Richtige ist. Es gibt hier mehrere mögliche Varianten, wie die Verbuchung nach ISO 20022 vorgenommen werden kann. Über das E-Banking können drei unterschiedliche camt-Ausprägungen nach ISO 20022 bezogen werden:
    • camt.054 mit Auflösung der Gutschriftssammelbuchungen ESR/LSV/QR
    • camt.053 detailliert, jedoch ohne Lohndetails und ohne ESR/LSV/QR-Details
    • camt.053 detailliert, jedoch ohne Lohndetails aber mit ESR/LSV/QR-Details 
       
  • Beim Wechsel des Meldetyps ist unbedingt darauf zu achten, dass beim Herunterladen von mehreren Meldetypen mit redundanten Daten keine Doppelverbuchungen entstehen (z.B. ESR und camt.054; MT940 und camt.053). Um zu vermeiden, dass bereits verbuchte Zahlungen ein weiteres Mal verbucht werden, ist wie folgt vorzugehen:
    • Lassen Sie die neuen Formate im E-Banking aktivieren.
    • Holen Sie die Daten im «alten» Format (Bspw. ESR.v11) letztmals ab und verbuchen diese wie gewohnt.
    • Am gleichen Tag sind die neuen Daten (Bspw. camt.054) erstmals zu laden (alle nicht abgeholten Daten) – diese Datei ist anschliessend zu löschen.
    • Bei der nächsten Bestellung der neuen Formate (alle nicht abgeholten Daten) können Sie diese ordnungsgemäss verbuchen.

Werden Zahlungseingänge von QR-Rechnungen auch mit ESR v.11 avisiert?                

  • Nein – die Avisierung mittels ESR.v11 wird bei Eingängen von QR-Rechnungen nicht mehr möglich sein. Hierfür bitten wir Sie, auf die neuen elektronischen Kontoauszugsformate (camt) umzustellen. Sie haben die Möglichkeit, die Details der Sammelbuchung entweder im camt.053 oder im camt.054 zu beziehen. 
  • Weitere Informationen finden Sie im Handbuch «Handbuch ISO 20022: Cash Management Reporting (camt) bei der LUKB». Die camt-Meldungen können Sie entweder über das E-Banking oder über die Direktschnittstelle Direct EBCIS beziehen. Mehr Infos dafür im Kapitel 9 dieses Handbuchs. 
  • Das ESR v.11-File mit den Zahlungseingängen BESR-Rechnungen kann nur noch bis zum 30. September 2022 bezogen werden.
QR-Rechnung-Downloads