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Wir beantworten Ihre Fragen zum E-Banking und der LUKB-App.
Generell gilt bei der E-Banking Verwendung aus Sicherheitsgründen immer die aktuellste Version des jeweiligen Betriebssystemes und Browsers zu verwenden. Verfügbare Updates sollen installiert werden und von einem Einsatz von Betaversionen ist abzusehen.
Die LUKB empfiehlt Ihnen vorzugsweise die Browser «Chrome» und «Firefox» zu verwenden.
Loggen Sie sich dazu über «E-Banking» ein und klicken Sie anschliessend rechts oben auf das Personen-Symbol und wählen «Benutzerdaten anpassen».
Im Register «Persönliche Daten» haben Sie die Möglichkeit, Adressänderungen zu erfassen und an die LUKB zu übermitteln.
Sie können Benachrichtigungen per E-Mail und SMS (webbasiertes E-Banking) oder per Pushmeldung (E-Banking App) erhalten zu Belastungen, Börsenaufträgen, Gutschriften und weiteren Kontobewegungen. Die Benachrichtigungen aktivieren und konfigurieren Sie jeweils separat in den Einstellungen des webbasierten E-Bankings und der E-Banking App.
Aktualisieren Sie ihr Betriebssystem sowie Ihre Programme und Apps auf Ihrem Rechner, Tablet und Smartphone regelmässig mit den offiziellen Updates und Service-Patches der Hersteller. Insbesondere bei Virenschutzprogrammen, Firewalls, Browsern inkl. Plug-Ins sowie bei Programmen zum Betrachten von Dokumenten sind Updates sehr wichtig.
Sämtliche Informationen finden Sie auf der unabhängigen Plattform «E-Banking aber sicher!», welche die Hochschule Luzern (unter anderem mit Unterstützung der LUKB) entwickelt hat.
Überprüfen Sie die Einstellungen von Ihrem Virenschutzprogramm. Allenfalls verhindert das Programm den Zugang oder die einwandfreie Benutzung des E-Bankings. Falls Sie das Problem nicht über die Einstellungen lösen können, bitten wir Sie mit dem Produkthersteller Kontakt aufzunehmen.
Die Zahlungsbestätigungsanfrage (Transaktionsbestätigung) ist aus Sicherheitsgründen notwendig und kann daher nicht deaktiviert werden.
Eine Zahlungsbestätigung muss immer vorgenommen werden, wenn der Zahlungsempfänger bei der LUKB nicht bekannt ist. Die Höhe des Betrages ist dabei nicht relevant. Das genaue Regelwerk der Zahlungsbestätigung können wir aus Sicherheitsgründen nicht bekannt geben. Sie können aber davon ausgehen, dass nach erfolgreicher Bestätigung einer Zahlung und nach Ablauf einer zeitlichen Frist (grösser 30 Tage) die Zahlung bei der Bank als bekannt gilt und nicht erneut bestätigt werden muss.
Überprüfen Sie bei Ihren Browsereinstellungen, ob die «Cookies» (Online-Identifikation) aktiviert sind. In der Regel sind die Cookies standardmässig aktiviert. Unter «Einstellungen» und «Datenschutz» können sie dies überprüfen und die Cookies einschalten.
Im Bildschirmbereich oben rechts finden Sie die Funktion «Logout», mit welcher Sie sich vom E-Banking abmelden können.
Wichtig: Das korrekte Ausloggen ist ein wichtiger Sicherheitsfaktor bei der Nutzung passwortgeschützter Internetportale.
Werden die Vertragsnummer oder das Passwort bei der Anmeldung drei Mal falsch eingegeben, wird der Zugang zum E-Banking-Konto automatisch gesperrt. Sie können Ihren Vertrag einmalig selbst entsperren:
Erfassen Sie Einzelzahlungen oder Daueraufträge für sämtliche Zahlungstypen. Bei wiederkehrenden Zahlungen müssen Sie nur die Anfangsbuchstaben des entsprechenden Begünstigten eingeben, damit Ihnen die Zahlungsangaben automatisch vorgeschlagen werden.
Zahlungen, welche Sie am gleichen Tag ausführen wollen, müssen Sie bis spätestens 15.59 Uhr im E-Banking erfassen und freigeben.
Wenn Sie einen bestimmten Inhalt suchen möchten, ist der Filter das ideale Werkzeug dazu. Überall wo ein Filter ersichtlich ist (+Filter), können Sie die Anzeigeauswahl nach Ihren Bedürfnissen einschränken. Je nach Bereich können Sie auch mehrere Filter setzen und so die Suchresultate auf ein Minimum reduzieren.
Dank der Filterfunktion und diversen Suchkriterien können Sie abgeschlossene Buchungen abrufen. Klicken Sie links auf «+Filter» und geben Sie die gewünschten Kriterien ein. Klicken Sie auf «anwenden», um die Suche zu starten.
Wählen Sie im E-Banking unter «Zahlungen» und «Zahlungsfreigaben». Markieren Sie im Anschluss die freizugebende Zahlung und klicken Sie auf «Signieren».
Unter den pendenten Zahlungen finden Sie die tagesaktuell verbuchten und noch auszuführenden Zahlungen. Bitte beachten Sie immer den Status der jeweiligen Zahlung:
Als «Lohnzahlungen» markierte Zahlungen, die gleichentags erfasst und ausgeführt werden, werden unabhängig von der Belastungsanzeige als Einzelzahlung verbucht. Die Belastungsanzeige wird bei Lohnzahlungen immer ohne Begünstigtenangaben ausgewiesen.
Einem Benutzer ohne Lohnberechtigung im E-Banking wird der Name des Begünstigten im E-Banking nicht angezeigt, Benutzer mit Lohnberechtigung erhalten die Information des Begünstigten im E-Banking.
Daueraufträge und Zahlungen, welche gleichentags erfasst und ausgeführt werden, werden als Einzelzahlungen verbucht und ausgewiesen. Bei vorvalutierten Zahlungen verhält es sich so, dass diese als Sammelbelastung im E-Banking ausgewiesen werden.
Um «eBill» nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst im E-Banking im Menü «Zahlungen», über die Kachel «eBill», anmelden. Wählen Sie nach erfolgreicher Anmeldung über das Register «Rechnungssteller hinzufügen» die für Sie relevanten Rechnungssteller aus und melden Sie Ihren Rechnungsstellern, dass Sie die Rechnung neu elektronisch erhalten möchten.
Nein. Wenn ein Dauerauftrag physisch eingerichtet worden ist, wird er im E-Banking angezeigt, kann aber nicht bearbeitet werden.
Physische Daueraufträge lassen sich aber ganz einfach in einen elektronischen Dauerauftrag umwandeln. Kontaktieren Sie für eine Umwandlung unseren E-Banking Helpdesk unter Telefon 0844 844 866 oder senden Sie uns eine Mitteilung im E-Banking unter «Kontakt & Support», «Mitteilung schreiben».
Wählen Sie bitte unter «Zahlungen» die Funktion «Zahlung erfassen». Klicken Sie direkt auf «Neue Zahlung» und wählen Sie «Bankzahlung Ausland». Falls Sie die Zahlung SEPA-Konform erfassen, werden Ihnen keine Spesen belastet. Sämtliche Informationen zu SEPA-Zahlungen finden Sie hier.
Bankenclearing-Nummer: 778
Postcheck: 60-41-2
SWIFT/BIC: LUKBCH2260A
Bei Daueraufträgen ins Ausland muss die LUKB ausländische Vorschriften berücksichtigen, damit ein Auftrag ausgeführt werden darf. Ausländische Steuergesetze, darunter die Steuergesetze der USA, schreiben vor, dass bei einem Dauerauftrag mit Vergütungen ins Ausland zwingend ein aussagekräftiger Zahlungsgrund anzugeben ist. Diese Angaben müssen gemacht werden, damit festgestellt werden kann, wo Sie Ihren steuerlichen Lebensmittelpunkt haben. Bei Fehlen eines Zahlungsgrundes dürfen die Banken aufgrund dieser Vorschriften einen Zahlungsauftrag ins Ausland nicht ausführen.
Wählen Sie im E-Banking die Funktion «Zahlungen» und «Kontobewegungen herunterladen», um Ihre Kontobewegungsdaten herunterzuladen.
Wählen Sie in Ihrem E-Banking die Funktion «Anlagen» sowie «Börsenauftrag erfassen», um Börsenaufträge abzuwickeln.
Leider können wir Börsenaufträge, welche uns per «Mitteilung» zugestellt werden, nicht entgegennehmen, da wir eine Realtime-Ausführung bei diesen Fällen nicht garantieren können.
Im E-Banking kann die Funktion Stop-Loss-Aufträge aktiviert werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass getriggerte Börsenaufträge viel Börsenwissen verlangen.
Um diese Funktion zu aktivieren, wählen Sie im E-Banking oben rechts, über Ihren Namen, die Funktion «E-Banking konfigurieren». Klicken Sie bei «Standardeinstellungen» auf «Verwalten», anschliessend auf das Kapitel «Anlagen» und setzen Sie das Häkchen bei «Erweiterte Verkaufsaufträge». Speichern Sie nun diese Einstellungen.
Valoren, welche nicht für den Handel via E-Banking aufgeschaltet sind, können durch die Bank eröffnet werden.
Bitte teilen Sie uns im E-Banking über den «Posteingang (Kuvert)», mit, welchen Valor Sie gerne im E-Banking handeln möchten. Wir werden anschliessend den Valor für Sie eröffnen und Ihnen per Mitteilung bestätigen, ab wann der gewünschte Valor im E-Banking verfügbar sein wird.
Bei kleinen Handelsmengen in Kombination mit Limiten besteht die Möglichkeit, dass der Auftrag in mehreren Teilausführungen abgewickelt wird. Die Bank berechnet dafür eine Kommission, die Courtage. Diese wird, inkl. dem Minimum, pro Abrechnung und Handelstag neu belastet.
Sie finden Ihre elektronischen Belege in Ihrem E-Banking unter dem Menü «Meine LUKB», «Bankbelege».
Die elektronischen Bankbelege sind als PDF-Dateien verfügbar. Um sie anzusehen, benötigen Sie den Adobe Reader (auf den meisten Computer ist dieser bereits vorhanden). Falls Sie ihn noch nicht besitzen, können Sie ihn herunterladen und installieren:
In der Regel erhalten Sie Ihre Bankbelege einen Bankwerktag nach deren Erstellung. Ihre Bankbelege bleiben während 720 Tagen im elektronischen Briefkasten des E-Bankings. Nach Ablauf dieser Frist sind sie elektronisch nicht mehr verfügbar. Speichern Sie Ihre Belege auf Ihrem Computer ab, um sie länger aufzubewahren.
Details zum Steuerverzeichnis Schweiz finden Sie hier.
Sie haben allgemeine Fragen oder wünschen unsere Unterstützung? Kontaktieren Sie unseren Helpdesk per Telefon: 0844 844 866. Wir sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr für Sie da.
Ausserhalb der Bürozeiten können Sie Ihr Anliegen per Mitteilung im E-Banking, der LUKB-App oder per E-Mail bei uns platzieren. Wir werden am nachfolgenden Arbeitstag so schnell wie möglich reagieren.
Wenn Sie uns über einen gesicherten Kanal kontaktieren möchten, können Sie uns eine Mitteilung im E-Banking zustellen. Wählen Sie im E-Banking «Meine Kontakte» und klicken Sie auf «Mitteilungen». Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt, wie bei allen anderen Daten.
Die Übermittlung eines normalen E-Mails auf info@lukb.ch erfolgt unverschlüsselt. Geben Sie deshalb in E-Mails bitte keine sensiblen Daten (wie Vertragsnummer, Passwörter etc.) an.
Für verschlüsselte E-Mails machen wir Sie gerne auf unseren Secure E-Mail Service aufmerksam.