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Eigenheimkauf: Vorsorgesituation berücksichtigen

Treffen Sie frühzeitig rechtsgültige Massnahmen, damit bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall in Ihrem Sinne gehandelt wird.

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Die Überprüfung der Vorsorgesituation beim Erwerb von Wohneigentum steht oft nicht an erster Stelle. Doch schon ein Unfall oder eine Krankheit können Ihr Leben und dasjenige Ihrer Liebsten einschneidend verändern. 

Welche (erb-)rechtlichen Vorkehrungen sind für Eigenheimbesitzer wichtig?

Regelung bei Urteilsunfähigkeit

Was soll geschehen, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind? Wer soll und darf für Sie Entscheidungen treffen? Auch wenn Sie verheiratet sind, darf Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin Sie bspw. in Bezug auf den Verkauf der gemeinsamen Liegenschaft oder der Errichtung eines Registerschuldbriefs nicht vertreten, sofern Sie keine Vorkehrungen getroffen haben.

Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit bestimmen, welche Vertrauensperson für Sie sämtliche Entscheidungen trifft, z.B. in finanziellen Angelegenheiten, Unterbringung, Vertretung vor Behörden und auch Liegenschaften. Ganz wichtig ist dabei, die Formvorschriften zu beachten, nämlich vollständige Handschriftlichkeit oder öffentliche Beurkundung. Der Vorsorgeauftrag ist erst ab Eintritt der Urteilsunfähigkeit und nach Validierung durch die KESB gültig.

Einfluss auf die Nachlassregelung

Der Erwerb und Besitz von Wohneigentum hat auch Einfluss auf die Nachlassregelung. Ohne Vorkehrungen gibt das Gesetz vor, wer welchen rechnerischen Anteil erbt. Mit einem Ehe- und/oder Erbvertrag oder einem Testament können Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen und Ihren Partner/Ihre Partnerin zusätzlich finanziell absichern. Welche Variante schlussendlich die Richtige ist, hängt von der jeweiligen Situation ab: 

  • Über welche Vermögenswerte verfügen Sie neben der Liegenschaft noch?
  • Haben Sie Kinder? Sind diese noch minderjährig?
  • Sind Sie verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder leben Sie im Konkubinat?
     
Empfehlung
Auch bei (erb-)rechtlichen Vorkehrungen empfiehlt es sich, die persönliche Situation durch einen Experten beurteilen zu lassen. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei Ihren Entscheidungen, beraten Sie persönlich und erstellen auf Wunsch individuelle Vorlagen und Verträge. 

 

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