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Todesfall – Auswirkungen auf Bankgeschäfte

Was Hinterbliebene für die Abwicklung der Bankgeschäfte wissen müssen

Antworten auf die häufigsten Fragen, die nach einem Todesfall aufkommen.

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Stirbt ein Angehöriger, müssen sich die Hinterbliebenen ungeachtet ihrer Trauer um alle möglichen Dinge kümmern: Verträge kündigen, diverse Stellen informieren, die Beerdigung organisieren, Rechnungen bezahlen. Die nachfolgenden Informationen unterstützen bei der Regelung der Bankgeschäfte und klären die häufigsten Fragen.

Informationsrecht

Mit dem Tod eines Bankkunden treten dessen Rechtsnachfolger, die Erben, an seine Stelle. Damit die Interessen der Erben geschützt sind, lässt die LUKB auf sämtlichen auf den Erblasser lautenden Konten nur noch eingeschränkte Transaktionen zu. Die Erben sind unter Vorweisen der Erbbescheinigung* oder des Erbenverzeichnisses* sowie einer Ausweiskopie* berechtigt, Auskunft über die Vermögenswerte des Erblassers zu erhalten. Der Zugriff auf die Konten bleibt vorerst jedoch eingeschränkt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Und-/Oder- Geschäftsbeziehungen. Gestützt auf die Solidaritätserklärung kann der überlebende Vertragspartner in der Regel weiterhin einzeln und unbeschränkt über die Vermögenswerte der Und-/Oder-Geschäftsbeziehung verfügen. In diesem Fall erhalten die übrigen Erben Auskunft über die Vermögenswerte bis zum Todestag, sind aber nicht verfügungsberechtigt.

Wie werden Todesfallkosten abgewickelt?

Trotz eingeschränkter Verfügungsmöglichkeiten können die Erben die Todesfallkosten, unter Vorweisung der entsprechenden Rechnungen oder Belege, über das Erben-Konto abwickeln. Barauszahlungen sind aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit nicht möglich. Die LUKB behält sich vor, Zahlungsaufträge abzuweisen.

Was passiert mit Daueraufträgen, LSV, Karten und E-Banking-Verträgen?

Zum Schutz der Erbenposition löscht die LUKB standardmässig sämtliche Daueraufträge, LSV-Ermächtigungen, Karten und E-Banking-Verträge, welche auf den Verstorbenen lauten. Karten von bevollmächtigten Personen werden ebenfalls gekündigt.

Verfügungsberechtigung – welche Dokumente sind notwendig?

Die Erben können gemeinsam über die Vermögenswerte des Erblassers verfügen. Bringen Sie dafür bitte folgende Dokumente mit:

  • Erbbescheinigung oder Erbenverzeichnis*
  • Ausweiskopien aller Erben*


Wann ist die Bevollmächtigung eines Vertreters sinnvoll?

Sind mehrere Erben vorhanden, empfiehlt es sich, einen Vertreter einzusetzen. Dieser kann sämtliche Handlungen im Rahmen der Nachlassabwicklung vornehmen. Mit diesen Dokumenten kann sich der Vertreter ausweisen:

  • Erbbescheinigung oder Erbenverzeichnis*
  • Ausweiskopien aller Erben*
  • Schriftliche, von allen Erben unterzeichnete Vertretungsvollmacht (Auf Anfrage hin kann die LUKB eine Mustervollmacht zur Verfügung stellen)


Welche Dokumente benötigt ein Willensvollstrecker bzw. eine Willensvollstreckerin?

Falls der Erblasser einen Willensvollstrecker eingesetzt hat, ist der LUKB… 

  • das Erbenverzeichnis oder die Erbbescheinigung*
  • das Willensvollstreckerzeugnis* sowie 
  • eine Ausweiskopie des Willensvollstreckers* 

…einzureichen. Sobald sich der Willensvollstrecker korrekt ausgewiesen hat, ist er ohne Mitwirken der Erben berechtigt, über die Konten zu verfügen.

Welchen Kosten fallen an?

  • Einmalige Eröffnungsgebühr Erbenposition CHF 120.00
  • Bestandesführung für ungeregelte Erbschaftspositionen CHF 20.00 pro Monat (ab 13. Monat nach Todesfall)


Welche Dokumente braucht es für eine Kontosaldierung?

Möchten Sie die bestehenden Konten bei der LUKB saldieren und das Nachlassvermögen verteilen? Hierzu benötigen wir nebst den bereits erwähnten Dokumenten einen von allen Erben (beziehungsweise vom Vertreter oder vom Willensvollstrecker) unterzeichneten Saldierungsauftrag (Original). Bitte ergänzen Sie diesen Auftrag mit den Auszahlungdetails (Betrag, IBAN, Name, Adresse).

Fachkundige Unterstützung

Es ist uns ein Anliegen, Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Auf Wunsch übernehmen die Experten der LUKB für Sie folgende Dienstleistungen:

  • Verhandlungen mit Behörden wie dem Teilungsamt, Steueramt oder Grundbuchamt
  • Erstellen der Steuererklärung per Todestag
  • Unterstützung bei der Erbteilung
     
Hinweis
*Notwendige Dokumente: Wir benötigen die oben genannten Unterlagen im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie. Selbstverständlich dürfen Sie mit den Original-Unterlagen auch bei uns vorbeikommen und eine Kopie erstellen lassen. Solche Kopien können Sie am Schalter jeder Kantonalbank anfertigen und an die LUKB weiterleiten lassen.
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