Freizügigkeitskonto 2. Säule
Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben kurzfristig oder vorübergehend (z.B. zwischen zwei Anstellungen ohne PK-Anschluss) sicher anlegen oder «parkieren» möchten.
Ihre Vorteile
Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind oder überschüssiges Pensionskassenguthaben anlegen wollen, eignet sich das Freizügigkeitskonto 2. Säule. Ihr Freizügigkeitsguthaben ist durch die Staatsgarantie geschützt.
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Kostenlose Kontoführung
Die Kontoführung des Freizügigkeitskontos ist für Sie kostenlos.
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Weniger Steuern
Sie bezahlen keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer für die gesamte Laufzeit und profitieren von einer reduzierten Besteuerung bei der Auszahlung des Guthabens.
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Möglicher Vorbezug
Sie haben attraktive Möglichkeiten, bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum Ihr Guthaben zu beziehen.
Konditionen
Zinssatz |
0.250% (ab 01.08.2024: 0.200%) |
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Kontoführung |
Kostenlos |
Dienstleistungen und Preise |
siehe Reglement Seiten 5 & 6 |
Zu beachten
Es gelten die Auszahlungsbestimmungen gemäss Reglement der Freizügigkeitsstiftung 2. Säule der LUKB.
Begünstigung im Todesfall
Das Vorsorgeguthaben wird mit dem Tod des Vorsorgenehmers fällig. Die Ansprüche auf das Vorsorgeguthaben sind gesetzlich geregelt und im Reglement unter Ziffer 3.2 festgehalten. Der Vorsorgenehmer kann, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, begünstigte Personen bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.
Downloads & weiterführende Links
- Produktübersicht Freizügigkeitskonto 2. Säule (PDF)
- Antrag «Eröffnung Freizügigkeitskonto 2. Säule» (PDF)
- Zinssätze im Überblick (PDF)
- Reglement «Freizügigkeitsstiftung 2. Säule» (PDF)
- Anlagereglement «Freizügigkeitsstiftung 2. Säule» (PDF)
- Anhang zum Anlagereglement «Freizügigkeitsstiftung 2. Säule» (PDF)
- Vorbezug von Vorsorgeguthaben (WEF) (PDF)