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Was bedeutet der Familienzuwachs für Ihre Vorsorge?

Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre finanzielle und rechtliche Absicherung.

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Mit dem Familienleben ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch Ihre finanzielle Situation. Was bedeutet der Familienzuwachs für die Vorsorge und Absicherung? An welche Themen sollten Sie denken und welche Vorkehrungen gilt es zu treffen? Unsere Checkliste hilft Ihnen den Überblick zu behalten.  

Allgemeine Vorkehrungen

  • Geburtsanmeldung beim regionalen Zivilstandsamt (innerhalb von 3 Tagen nach Geburt)
  • Kind bei der Krankenkasse anmelden (bereits vor der Geburt möglich)
  • Gegenseitige Bankvollmachten erteilen und gemeinsames Konto (Compte-Joint) eröffnen
  • Budget erstellen (z.B. mit Hilfe des Budget- und Sparrechner)
    • Anspruch auf Familienzulagen klären
    • Anspruch auf Prämienverbilligung für die Grundversicherung prüfen
  • Kinderabzüge in der Steuererklärung beanspruchen
    • allfällige Fremdbetreuungskosten geltend machen
  • optional: Jugendsparkonto eröffnen (ab Geburt)
  • optional: Geschenk-Fondssparplan eröffnen
     

Auswirkungen auf die Sozialversicherungen

Werden Sie eine längere Babypause einlegen und/oder Ihr Pensum reduzieren, so hat dies Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Die Versicherungsleistungen für die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit oder eines Todesfalls über den Arbeitgeber reduzieren sich oder fallen bei einer Pause ganz weg. Prüfen Sie deshalb folgende Punkte und sichern Sie sich wo notwendig ab:

  • Versicherung gegen Nichtberufsunfälle, sofern weniger als 8 Wochenstunden beschäftigt oder nicht erwerbstätig
  • bei Austritt / befristeter Auszeit: Abredeversicherung im UVG abschliessen (Deckungsverlängerung um 6 Monate) 
  • vor Pensenreduktion: Versicherung über Pensionskasse prüfen → Einfluss auf Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit/Tod (Stand 2024: Jahreseinkommen von 22'050 Franken, siehe Eintrittsschwelle BVG
  • regelmässige Einzahlung in die 3. Säule
  • bei längerer Pause: Taggeldversicherung für Krankheit und Unfall bei der Krankenkasse oder einer Versicherung abschliessen, um eine mögliche Erwerbsunfähigkeit abzusichern
     

Vorkehrungen Urteilsunfähigkeit

  • Vertretungsbefugnis mittels Vorsorgeauftrag regeln (Wunsch betreffen Obhut und Sorge für den Fall, dass beide Elternteile urteilsunfähig sind sowie insbesondere auch bei Eigenheimbesitz)
  • Patientenverfügung erstellen, um Entscheidungsbefugnis in medizinischen Belangen festzulegen
     

Absicherung bei Invalidität und Tod

  • Testament und/oder Erbvertrag erstellen
  • Ehe- beziehungsweise Vermögensvertrag erstellen
  • sofern vorhanden/gewünscht: Zuweisung des Eigenheims an den überlebenden Partner mittels Testament oder Erbvertrag
  • Begünstigungsänderungen der 2. und 3. Säule ändern, wo es erlaubt ist
  • sofern finanziell notwendig: Todesfallrisikoversicherung
  • sofern finanziell notwendig: Erwerbsausfall-Versicherung abschliessen
  • optional: «Kinder-Invalidenversicherung» abschliessen, teilweise auch über die  Krankenkasse möglich
     

Zusätzliche Vorkehrungen für Eltern im Konkubinat

  • Gegenseitige Berücksichtigung in der Pensionskasse und privaten Vorsorge 
  • Gegenseitige Absicherung mittels Konkubinatsvertrag
    • Finanzieller Ausgleich von Lücken in der AHV und beruflichen Vorsorge aufgrund von Teilzeitarbeit
    • Aufteilung der Lebenshaltungskosten
    • Bei gemeinsamer Mietwohnung: Regelung des Mietverhältnisses 
    • Bei Eigenheim: Erwerb und Zuteilung des Wohneigentums (ersetzt aber ein Testament nicht)
    • Haftung für Schulden
    • Unterhaltsbeiträge nach Trennung
  • Kindesanerkennung (vor der Geburt möglich)
  • Gegebenenfalls Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (vor der Geburt möglich) und Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften 
  • Gegebenenfalls Sorgerechts- und Unterhaltsvertrag (Vereinbarung muss von der KESB genehmigt werden)
  • Schweigepflichtentbindungserklärungen zwischen den Konkubinatspartnern (sofern keine Patientenverfügung vorhanden)
  • bei vollständiger Erwerbsaufgabe oder starker Reduktion des Pensums: AHV-Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person prüfen
  • Kinderabzüge in der Steuererklärung sind den Eltern je zur Hälfte zum Abzug zuzuweisen (Stand 2024, kantonale Eigenheiten können auftreten)


Fazit

Verändert sich Ihre Familien- und Erwerbssituation in absehbarer Zeit, empfehlen wir Ihnen eine Vorsorgeberatung zu beanspruchen. Die Beratung hilft Ihnen, Vorsorgelücken oder auch Überversicherungen zu erkennen und dadurch Ihre Vorsorgesituation zu optimieren.
 

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