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Tod von Angehörigen – was tun?

Checkliste mit den wichtigsten, administrativen Aufgaben, die nach einem Todesfall anfallen.

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Ein Todesfall bringt neben Trauer auch viele administrative Aufgaben mit sich. Dies sind die ersten Schritte, die es in einem Todesfall zu tun gilt - sofern keine Ausschlagung in Erwägung gezogen wird, weil der Nachlass überschuldet ist. 

1. Benachrichtigen Sie wichtige Personen & Stellen

Kontaktieren Sie unmittelbar nach dem Todesfall den Arzt für die Todesbescheinigung und melden Sie den Todesfall beim Zivilstandsamt an. Hierfür benötigen Sie zusätzlich den Zivilstandsausweis beziehungsweise das Familienbüchlein. Sind Testamente oder Erbverträge vorhanden, müssen diese an die zuständige Behörde eingereicht werden (im Kanton Luzern das Teilungsamt der Wohnsitzgemeinde). Benachrichtigen Sie zudem Angehörige und gegebenenfalls den Arbeitgeber. 

2.    Kündigen Sie laufende Verträge

Bestehende Verträge laufen auch im Todesfall weiter, sofern die entsprechenden Stellen nicht über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden. Die nachfolgende Auflistung zeigt die wichtigsten Stellen, die über den Todesfall zu informieren sind:

  • AHV-Ausgleichkasse
  • Banken (Auswirkungen auf Bankgeschäfte)
  • Post
  • Lebensversicherungsgesellschaften
  • Übrige Versicherungsgesellschaften (z. B. Hausrat-, Motorfahrzeugversicherung)
  • Krankenkasse
  • Pensionskasse
  • Vermieter (Kündigung des Mietverhältnisses bzw. eventuell nur Änderung auf den Namen des überlebenden Partners sowie allenfalls Auflösung des Haushalts)
  • Verträge, Mitgliedschaften (Vereine, Mandate) und Abonnemente (Strom, Telefon, Radio/TV)
  • Grundbuchamt (falls sich Grundstücke im Nachlass befinden)
     

3.    Organisieren Sie die Bestattung

Um die Bestattung/Abdankungsfeier zu organisieren empfiehlt es sich, ein Bestattungsinstitut zu kontaktieren. Dieses unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Bestattung. Sobald ein Datum festgelegt wurde, kann die Todesanzeige/das Leidzirkular verfasst werden. Auch hierbei unterstützt Sie das Bestattungsinstitut.

4.    Bezahlen Sie offene Rechnungen

Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erbgang, z.B. Bestattung, Grabstein etc. und laufende Verbindlichkeiten der verstorbenen Person, wie beispielsweise Arztkosten, können auch nach dem Todesfall über das Erbenkonto abgewickelt werden. Voraussetzung hierbei ist die Vorweisung der entsprechenden Rechnungen oder Belege. Weitere Informationen zum Todesfall und dessen Auswirkung auf Bankgeschäfte finden Sie nachstehend.

5.    Anmeldung der Ansprüche der Hinterlassenen

Prüfen und melden Sie als Hinterlassene Ihre Ansprüche bei folgenden Stellen

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Pensionskasse, Unfallversicherung, Militärversicherung
  • Lebensversicherung
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