Wenn Sie Ihrem Kind, Enkel- oder Patenkind Geld schenken möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Das gute alte Sparschwein oder unser LUKI-Kässeli sind zwar niedlich und erfüllen neben ihrer finanziellen Aufgabe sicherlich auch einen gewissen dekorativen Zweck. Doch das geschenkte Geld hat keine Chance, sich zu vermehren.
Gebundenes und freies Kindesvermögen – worin liegt der Unterschied? Und welche Optionen haben Sie?
Der Unterschied besteht in der Verwaltung und der Herkunft. Verdient das Kind beispielsweise Geld durch einen Ferienjob, zählt dies zum freien Kindesvermögen. In diesem Fall kann das Kind das Geld selbst verwalten und es frei nutzen. Erhält das Kind jedoch Geld zum ausdrücklichen Ansparen – sei es beispielsweise für eine spätere Ausbildung, einen Sprachaufenthalt oder als Start ins Erwachsenenleben – oder aus einer Erbschaft, muss dieses Vermögen durch die Eltern (bzw. die Inhaber der rechtlichen Sorge) verwaltet und geschützt werden. In diesem Fall wird von gebundenem Kindesvermögen gesprochen. Dabei ist die Nutzung des Vermögens bis zum 18. Geburtstag des Kindes eingeschränkt. Auch Konten oder Anlagen, die im Namen eines Kindes eröffnet werden, müssen von einer mündigen Person eröffnet werden.
Auch das Kindsvermögen muss versteuert werden, je nach Kontoinhaber aber von verschiedenen Personen. Lautet das Konto auf das Kind selbst, muss das Vermögen in der Steuererklärung der Eltern deklariert werden. Ist der Kontoinhaber der Götti oder die Grossmutter, müssen sie das Geld bei der Steuerverwaltung deklarieren.
Um Geld zu verschenken, können Sie ganz klassisch ein Sparkonto eröffnen oder Sie legen das Geld mittels eines Fondssparplans an. Mit dem Fondssparplan hat das Geld die Möglichkeit, sich zu vermehren.
Sie können ein Sparkonto blu auf den Namen des Kindes eröffnen – dies ist die ordnungsgemässe Lösung für Gelder, welche dem Kind zum Sparzweck übergeben werden oder aus einer Erbschaft stammen. Gelder auf diesen Konten sind rechtlich geschützt. Das Kind selbst erhält das Geld erst mit der Volljährigkeit. Das Vermögen ist folglich bis zum 18. Geburtstag gebunden, weshalb man auch von «gebundenem Kindesvermögen» spricht.
Nun sind die Zinsen – auch diejenigen von Sparkonten – eher tief. Wünschen Sie sich, dass das für Ihr Kind, Enkel- oder Patenkind zur Seite gelegte Geld stärker wächst? Sind Sie bereit, dafür ein gewisses Risiko einzugehen? Dann ist ein Geschenk-Fondssparplan interessant für Sie. Bereits ab 50 Franken investieren Sie den Sparbetrag regelmässig in Anlagefonds.
Bereits ab 50 Franken investieren Sie regelmässig in Anlagefonds. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, von Renditechancen zu profitieren, die über den Sparzinsen liegen. Sie definieren den Investitionstag und den Betrag, den Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich in Fonds investieren möchten.
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