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Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Namensänderung.
Namensänderungen können aus rechtlichen Gründen nicht via E-Mail oder Kontaktformular auf unserer Internetseite in Auftrag gegeben werden.
Im Falle einer Namensänderung bitten wir Sie, mit einem entsprechenden Beleg (bspw. neuer amtlicher Ausweis, Auszug aus dem Zivilstandsregister/Familienausweis, rechtskräftiges Urteil bezüglich Namensänderung etc.) bei einer unserer Geschäftsstellen vorbeizukommen.
Falls Sie nicht vorbeikommen können, benötigen wir eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie (Reisepass, schweizerische Identitätskarte und schweizerischer Führerausweis).
Sofern Sie keine Schweizer Staatsangehörigkeit haben und in der Schweiz domiziliert sind, bringen Sie bitte ausserdem Ihre gültige Aufenthaltsbewilligung mit.
Anschliessend werden die neuen Basisunterlagen und Karten ausgestellt.